07.08.2018 08:32
Na ja, so weit ich mich erinnere, muss nur sicher gestellt sein, dass auch schriftlich, also per Post gekündigt werden kann.
Es kann wohl keiner Firma zugemutet werden, dauerhaft z.B. ein Faxgerät vorzuhalten, nur weil ein Kunde auf diesen Weg kündigen möchte...
Entscheidend ist letztlich, wie die Kündigung bei Sky eingeht! Und da denke ich, dass Aboalarm einfach eine Mail verschickt, im Auftrag des Kunden, mit allen notwendigen Angaben. Die machen das ja auch nicht erst seit heute. Das ist deren Geschäftsmodell...
07.08.2018 08:33
wenn du dich erst am 31.7. mittels eines Gutscheines bei Aboalarm regisrierst, dann wird wohl die Zeit selbst für Aboalarm zu kurz gewesen sein und die kündigung vermutlich erst am 1. oder 2.8.18 raus, somit über der Frist.
Eoine Mail An Sky, wie schon beschrieben wurde, wäre die bessere und sichere Altenative gewesen
07.08.2018 08:34
Fax vorhalten müssen natürlich nicht.
Ist als Absender dann ja auch leicht am fehlgeschlagenen Sendebericht zur erkennen.
aber wenn man eines hat, von dem man die Nummer eigentlich geheimhält und
dort trudelt doch eine Kündigung ein, sieht das wohl anders aus.
07.08.2018 08:35
wer lesen kann ist klar im Vorteil
07.08.2018 08:35
“Vermutlich“ bringt ihn jetzt auch nicht weiter...
Der TE könnte doch mal in seinem Aboalarm Account nachsehen, ob dort was vermerkt wurde oder dort nachfragen.
07.08.2018 08:36
Aha
und irgendwelche AGB der Fa. Aboalarm hebeln die Gesetzeslage aus,
sehr interessant.
Zusätzlich hat dieser Text wohl eher keine Gültigkeit für die Beziehung
zwischen dem Kunden und Sky.
07.08.2018 08:38
Leistungen von aboalarm, Vertragsschluss
07.08.2018 08:40
Ich bin bereits seid längerem Kunde von aboalarm und habe auch schon viele Kündigungen durchgeführt damit. Wenn man das macht wird innerhalb weniger Minuten die Kündigung versendet, in der Regel per Fax aber im Fall von Sky vermutlich per Mail. Eine Versandbestätigung bekam ich innerhalb von ein paar Minuten, also sollte m.E.n. die Frist eingehalten sein. Ich habe parallel auch schon bei aboalarm angefragt. Mal sehen was die sagen.
07.08.2018 08:41
spanky schrieb:
Warum dass dann über eine dritte Partei besser werden soll, erschließt sich mir nur bedingt...
Das ist heuer so, abgeben an Dritte, Flightright und Co. lassen grüßen.
07.08.2018 08:41
Dann schränkst du es aber ja selbst jetzt ein...
Wie geschrieben: ich denke, der entsprechende Gesetzestext bezieht sich hauptsächlich darauf, dass man auch ohne Internet kündigen können muss, also dass der Anbieter nicht nur z.B. eine Kündigung an eine Mailadresse zulässt.
Bezieht sich der Vertrag aber auf eine reine Internetdienstleistung, ist es hingegen zumutbar.
Der TE sollte einfach mal bei Aboalarm nachfragen...
07.08.2018 08:41
RICHTIG!
Der Text hat Gültigkeit zw. Aboalarm und Kunde.
Eben, Sky hat damit nichts zu tun.
Punkt „C“ bitte komplett lesen!
07.08.2018 08:46
Na ja, Flightright habe ich auch schon genutzt, da ja gerade bekannte und große Airlines aus Irland den Kunden gerne mal Monate oder gar Jahre auf dem Trockenen schwimmen lassen...
Und ehe man dann unnötig Geld für einen Anwalt raushaut, wo man vorher nicht weiß, ob man es wiederbekommt, tritt man die Rechte eben gegen kleinen Anteil am Gewinn ab und baut damit einen ganz anderen Druck auf die Airline auf.
07.08.2018 08:47
anerkannt hat Sky die Kündigung ja schon. Jetzt kann es nur noch darum gehen, ob Aboalarm die Kündigung noch am 31.7. weitergeleitet hat und dies belegbar ist. Aber eine Zusage/Garantie was den zeitlichen Ablauf betrifft, gibt es von Aboalarm generell offensichtlich nicht (lt. Vertragsdaten)....
07.08.2018 08:48
Deswegen schreibe ich ja von Machtbereich etc.
Wenn ein Faxfehler zurückkommt, ist die Kündigung nicht zugegangen,
aber aktiv bestimmte Kommunikationswege auszuschliessen dürfte
bei Kündigungen nicht rechtens sein.
Bei normalen Dienstleistungsverträgen wie zwischen Aboalarm und einem Kunden
kann natürlich für einen Geschäftsvorgang eine Prozedere vorgegeben werden.
07.08.2018 08:49
Damit sichert sich Aboalarm einfach nur ab, falls doch mal was schief geht, bei der Kündigung, wie z.B. Stromausfälle oder falsche Angaben.
Grundsätzlich muss die Kündigung, wenn sie denn rechtzeitig eingegangen ist und alle notwendigen Daten und Angaben enthält von Sky akzeptiert werden, auch wenn sie von Aboalarm kommt.
07.08.2018 08:52
Wie snowking ja schon richtig schrieb, hat Sky die Kündigung ja angenommen und bestätigt.
Jetzt natürlich die entscheidende Frage, wann hat Aboalarm die Kündigung wie verschickt und wann ist sie bei Sky eingegangen.
07.08.2018 08:53
Aboalarm hat sich ja schon desöfteren erfolgreich mit Firmen gefetzt,
weil der gekündigtne Firma das Prozedere nicht gefiel.
07.08.2018 08:53
unter dem strich bleibt fürmich das mann bei solche dienst leistung keine richtige Garanie hat und das mann Kündigungen Rechtzeitig und selber machen sollte
07.08.2018 08:54
Es gibt Unterschiede zwischen dem Aussprechen einer Kündigung gegenüber einem Vertragspartner
und der Geschäftsbeziehung zwischen Dienstleister und Kunden.
07.08.2018 09:00
berlin69er schrieb:
Na ja, Flightright habe ich auch schon genutzt, da ja gerade bekannte und große Airlines aus Irland den Kunden gerne mal Monate oder gar Jahre auf dem Trockenen schwimmen lassen...
Und ehe man dann unnötig Geld für einen Anwalt raushaut, wo man vorher nicht weiß, ob man es wiederbekommt, tritt man die Rechte eben gegen kleinen Anteil am Gewinn ab und baut damit einen ganz anderen Druck auf die Airline auf.
Naja 20-30% plus MWST ist sicherlich kein kleiner Anteil. Und erstreitet Fr auch die anteilige Entschädigung beim RV?
Klar, wenn du keine RSV hast, ist Anwalt immer ein größeres Risiko, dann ist Fr sicherlich besser.
Hat man eine RSV und die gibt ihr OK, dann klar Anwalt, der holt Entschädigung von FG und RV zu 100% raus!