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AGB Sky

winterfresh1963
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AGB Sky

Ich habe im Oktober 2017 u.a. das SkySport Paket für 2 Jahre abgeschlossen..

mit den Inhalten Formel 1, Champion- und Europ-League... ab dem 01.09.2018 fällt

neben der Formel 1 auch noch die EL weg und in der CL wird ein sehr großer Teil

der Einzelspiele von Sky nicht mehr übertragen !!Somit ist der Gesamtcharakter

des SportPakets im großem Umfang geändert worden und nach den AGBs von Sky hätte

SKy mich mindestens 4 Wochen vor Beginn dieser gravierenden Programmänderungen

schriftlich darüber informieren müssen..

Und da Sky dieses bis heute versäumt hat, hat Sky gg. seine eigenen AGBs verstoßen, was

automatisch ein Sonderkündigungrecht zur Folge hat.!!

Wer ist noch betroffen ?

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Anonym
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Re: AGB Sky

Eigentlich alle . Fällt doch ständig was an Programmen weg und der Preis bleibt der gleiche .

Kündige doch einfach . Bist doch in der Frist oder nicht !

muck
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Re: AGB Sky

betroffen sind wohl ganz viele, hast Du dein herausgelesenes Sonderkündigungsrecht schon war genommen ? Sonst mach das doch mal und berichte hier.

Anonym
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Re: AGB Sky

das klappt nicht so einfach

muck
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Re: AGB Sky

hätte mich jetzt auch sehr Stark gewundert

Anonym
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Re: AGB Sky

Laß das Ding auslaufen . Willst Du jetzt ein Faß aufmachen wegen der Laufzeit bis Oktober oder wo ist das Problem jetzt ?

muck
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Re: AGB Sky

sind bei ihm jetzt doch ein bisschen länger (Okober 2019) wird aber deswegen trotzdem nicht einfacher

winterfresh1963
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Re: AGB Sky

geht am Montag schriftlich an Sky

Anonym
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Re: AGB Sky

Ja trotzdem . Es weiß doch jeder das sowas im Forum nichts bringt !

winterfresh1963
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Re: AGB Sky

2 Jahre sind von 2017 bis 2019 Ende der Laufzeit

muck
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Re: AGB Sky

wie bereits gesagt, berichte hier was dabei rauskommt.

mthehell
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Re: AGB Sky

Geh zum Anwalt und versuche eine außerordentliche/vorzeitige Kündigung zu erreichen, der Sky zustimmt.

Ein allgemeines Sonderkündigungsrecht räumt Sky nicht ein:

- Dein Vertrag beinhaltet die Freischaltung des "Sport-Pakets" (nicht die Freischaltung einzeln aufgelisteter Sportarten). Das Paket ist weiterhin vorhanden und es sind noch verschiedene Sportarten enthalten. Somit sieht Sky keine "Änderung des Gesamtcharakters" nach AGB

- Sportrechte und deren Wegfall werden in den AGB 1.1.3 explizit behandelt

- Die Informationen zum Wegfall der CL-Spiele, der EL-Rechte und der Verzicht auf de F1 ist frühzeitig von Sky und den allgemeinen Medien publiziert worden. Es besteht keine "persönliche" Informationspflicht seitens Sky (obwohl es natürlich nett wäre mal eine Mail zu schicken), aber da ist der Kunde selbst informationspflichtig (Nachfragen, auf der Homepage oder im Forum/sozialen Medien schauen oder eine Tageszeitung lesen ist dem Kunden zuzumuten).


Noch weitere "Geschädigte" zu suchen bringt Dir in Deutschland leider auch nichts (außer dem guten Gefühl nicht alleine zu sein mit dem Problem), da jeder Fall als Einzelfall behandelt werden muss - Sammelklagen gibt es hier nicht.


Toi, toi, toi - Es gab gerade erst noch die Rückmeldung einen (Ex-)Kunden, der vorzeitig von Sky aus dem Vertrag entlassen wurde. Der ist den eingangs erwähnten Weg gegangen.

onzlaught
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Re: AGB Sky

Ich finde den Weg von myright etc. ganz charmant.

Einfach mal ein Gericht mit kistenweise angelieferten Einzelklagen besuchen.

Die Politik scheint das ja zu bevorzugen.

Anonym
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Re: AGB Sky

ganz genau deswegen wert es schwirig den Vertrag vorzeitig aufzulösen.

winterfresh1963
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Re: AGB Sky

aus den AGBs: in einem solchen Fall wird SKY !! (und nicht die BILD oder irgendwer anders) den Kunden rechtzeitig, aber mindestens einen Monat vor Wirksamwerden der Änderung oder Anpassun, über die bevorstehende Änderung bzw. Anpassung

informieren.

onzlaught
Regie
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Re: AGB Sky

Mal am Rande erwähnt:

Auch wenn Sky das vielleicht anders sieht,

es zählen immer die AGB zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses,

nicht die jetzt gerade aktuellen.

Irgndwo gab es mal eine Website mit alten AGB,

fragt mich aber nicht wo.

muck
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Re: AGB Sky

das sehen aber unter umständen auch Gerichte anders, da reicht es eventuell das das öffentlich bekannt wurde. Wird aber egal sein, wir drehen uns hier im Kreis, Sky läst Dich mit der Argumentation aus dem Vertrag so nicht raus, ein Schreiben vom Anwalt wird vermutlich helfen.

mthehell
Schnitt
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Re: AGB Sky

winterfresh1963 schrieb:

aus den AGBs: in einem solchen Fall wird SKY !! (und nicht die BILD oder irgendwer anders) den Kunden rechtzeitig, aber mindestens einen Monat vor Wirksamwerden der Änderung oder Anpassun, über die bevorstehende Änderung bzw. Anpassung

informieren.

Du musst schon den ganzen Absatz nehmen, sonst wird der Zusammenhang nicht deutlich:

"1.1.4 Über Ziffer 1.1.2* hinaus behält sich Sky vor, den Inhalt einzelner Kanäle, sonstiger Dienste, Programmpakete und Paketkombinationen abzuändern oder anzupassen, soweit dies aus lizenzrechtlichen Gründen (z.B. bei Rechteverlust oder dem Erwerb neuer Rechte) oder aus technischen Gründen (z.B. Wegfall von Kabeldurchleitungsrechten, geänderte Anforderungen an Verschlüsselung und Kopierschutz) erforderlich ist. In einem solchen Fall wird Sky den Kunden rechtzeitig...

*) 1.1.2 Bei der inhaltlichen Gestaltung, Abänderung und/oder Anpassung der einzelnen Kanäle, sonstigen Dienste, Programmpakete und Paketkombinationen ist Sky frei, solange der Gesamtcharakter eines Kanals, eines sonstigen Dienstes, eines Programmpakets bzw. einer Paketkombination erhalten bleibt.

Zusammengerafft:

- Sky darf Inhalte ändern solange der Gesamtcharakter erhalten bleibt (s.o.: Sport-Paket=Gesamtcharakter ist erhalten worden)

- Wenn Sky selbst Änderungen vollzieht wird Sky die Kunden informieren.

EDIT: Mal als Beispiel: Wenn Sky den DFB-Pokal ins BuLi-Paket verschiebt, dann muss Sky darüber informieren.

BTW.: Wie genau Sky "informieren" muss ist offen - Von einem verpflichtend persönlichen Anschreiben steht da auch nichts und im allgemeinen sind Bekanntgaben auf Homepages oder in sozialen Medien heute durchaus als "ausreichende Informationsquelle" angesehen - aber das ist auch ein anderes Thema.

Sky hat aber nichts selbst geändert, es sind Sportrechte weggefallen/nicht ersteigert worden. Das wiederum ist bereits einen Punkt über dem 1.1.4 im zweiten Absatz 1.1.3 geregelt:

Er (der Kunde) kennt darüber hinaus an, dass der Programminhalt von Sportkanälen und -paketen saisonal bedingt oder abhängig von der Verfügbarkeit der jeweiligen Programmrechte für Sky variieren kann.

Wir hatten diese Debatten schon zig Mal. Das Ergebnis bleibt aber dasselbe: Es wird kein Sonderkündigungsrecht eingeräumt von Sky. Daran ändert sich auch nichts, wenn hier 10 Leute antworten "Oh, ja. Ich finde das auch nicht toll. Gut, dass Du das mal ansprichst."

Du hast eine Chance, wenn Du mit Anwalt eine vorzeitige Kündigung anstrebst (keine Garantien, aber eine Chance).

Alles andere sind nur viele Worte um immer wieder denselben Sachverhalt und keinem neuen Ergebnis.

euleuhu
Kamera
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Re: AGB Sky

Jupp!

Mit jedem Vertragsabschluss wird die aktuell gültige AGB zugesandt- per Post oder per Email.

shojo91
Kostümbildner
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Re: AGB Sky

super gesagt

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