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Ungerechtfertigter Abzug von € 218,33

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krammer
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Ungerechtfertigter Abzug von € 218,33

Hallo!

Ich habe, wie alle 2 Jahre, mein Sky-Abo gekündigt, da ja für Bestandskunden keine guten Vertragsverlängerungen angeboten werden.

Am 11.6.2018 erhielt ich von einer Dame von Sky einen Anruf, sie erklärte mir, dass Sky nun auch für langjährige Kunden bessere Angebote erstellt, also vereinbarten wir wieder eine Vertragsverlängerung mit Sky Q um 41,98 monatlich (21,99 Sky Film + 9,99 Zweitkarte + 10,--SkyQ) + 29,90 Aktivierungsgebühr. Die Dame sicherte mir eine schriftliche Bestätigung zu - diese erhielt ich niemals.

Da uns später noch einiges unklar war, riefen wir nochmals (am gleichen Tag) bei Sky an. Ein Mitarbeiter hob ab, der kaum Deutsch konnte, wir verstanden nur wenige Teile seiner Sätze.

Der Herr versuchte uns alles noch einmal zu erklären, die Kostenaufstellung etc.

Da wir vorher auch eine Zweitkarte hatten, die jedoch in einem alten Sky-Receiver steckte, vereinbarten wir noch den Umtausch des Gerätes auf einen neuen SkyQ-Receiver. Der Mann versicherte uns mehrfach, dass dieser zusätzliche neue SkyQ-Receiver kostenlos wäre.

Nun wurde uns € 218,33 vom Konto abgebucht (Abrechnung siehe unten - die versteht keiner mehr - oder?).

Daraufhin rief ich am 5.7.2018 nochmals beim Sky-Kundenservice an. Dieses Mal telefonierte ich mit einem sehr freundlichen (gut Deutsch sprechenden Herrn) Mitarbeiter.

Er teilte mir mit, dass in diesen Kosten € 149,--  (in der Abrechnung als 2x Servicepauschale  abgebildet 60,-- + 89,--) beinhaltet sind für den neuen SkyQ-Receiver - den wir aber eigentlich kostenlos erhalten sollten???

Da sich der Herr nicht im Stande sah, dies zu ändern, versuchte er einen Kollegen aus der zuständigen Abteilung zu erreichen. Diese Kollegen waren jedoch nicht mehr anwesend.

Daher versprach er uns einen Rückruf. Ich bat um einen Ruckruf für den 6.7.2018, da wir ab 7.7.2018 in den Urlaub gefahren sind. Der nette Herr konnte mir leider nicht versprechen, dass ich am 6.7.2018 mit einem Rückruf rechnen kann. Wir haben vereinbart, dass mich ein Mitarbeiter, der zuständigen Abteilung auch im Urlaub anrufen kann.

Nun ist unser Urlaub zu ende und ich erhielt nun schon über 1,5 Wochen keinen Rückruf??????

Weiters bestätigte mir der Herr, dass bis heute keine Auftragsbestätigung an uns versendet wurde und somit auch NIEMALS ein Vertrag zustande gekommen ist .... ich habe auch bis heute 15.7.2018 (mehr als 1 Mon. nach dem 1. Telefonat mit Sky) keine Auftragsbestätigung erhalten.

Kann mir bitte jemand helfen - hat jemand eine Idee???

Es wäre echt schön, wenn sich ein kompetenter Mitarbeiter bei uns meldet und eine kulante Lösung für einen langjährigen Kunden (seit 13 Jahren Mitglied) anbiete!!!.

DatumBeschreibungBetrag
monatliche Kosten
01.07.2018 - 01.08.2018Sky Entertainment + Cinema€ 39,99
01.07.2018 - 01.08.201823 Monate je € 10,50 Gutschrift HD€ -10,50
01.07.2018 - 01.08.201823 Monate je € 10,00 Gutschrift HD€ -10,00
01.07.2018 - 01.08.2018monatlicher Paketpreis für Sky HD€ 10,00
01.07.2018 - 01.08.2018Abonnementgebühr für Zweitkarte€ 9,99
01.07.2018 - 01.08.201823 Monate je € 8,00 Gutschrift€ -8,00
einmalige Kosten seit der letzten Buchung
14.06.2018Einmalige Logistikpauschale€ 12,90
14.06.2018Einmalige Servicepauschale€ 89,00
14.06.2018Einmalige Servicepauschale€ 60,00
11.06.2018Aktivierungsgebühr€ 29,00
anteilige Gebühren aus den Vormonaten
12.06.2018 - 01.07.2018Sky Entertainment + Cinema (anteilig für den letzten Monat)€ -26,91
12.06.2018 - 01.07.201823 Monate lang je € 20,50 Gutschrift (anteilig für den Vormonat)
Anzahl: 2
€ -25,96
12.06.2018 - 01.07.2018Sky Entertainment + Cinema (anteilig für den Vormonat)€ 25,33
12.06.2018 - 01.07.201823 Monate lang je 19,50 Euro Gutschrift (anteilig für den letzten Monat)
Anzahl: 2
€ 24,70
12.06.2018 - 01.07.201823 Monate je € 10,50 Gutschrift HD (anteilig für den Vormonat)
Anzahl: 2
€ -13,30
12.06.2018 - 01.07.201823 Monate je € 10,50 Gutschrift HD (anteilig für den letzten Monat)
Anzahl: 2
€ 13,30
12.06.2018 - 01.07.201823 Monate lang je € 20,50 Gutschrift (anteilig für den letzten Monat)€ 12,98
12.06.2018 - 01.07.201823 Monate lang je 19,50 Euro Gutschrift (anteilig für den Vormonat)€ -12,35
15.06.2018 - 01.07.201823 Monate lang je € 20,50 Gutschrift (anteilig für den letzten Monat)€ 10,93
12.06.2018 - 01.07.2018monatlicher Paketpreis für Sky HD (anteilig für den letzten Monat)€ -6,65
12.06.2018 - 01.07.201823 Monate je € 10,50 Gutschrift HD (anteilig für den Vormonat)€ -6,65
12.06.2018 - 01.07.2018Abonnementgebühr für Zweitkarte (anteilig für den letzten Monat)€ -6,33
12.06.2018 - 01.07.201823 Monate je € 10,00 Gutschrift HD (anteilig für den Vormonat)€ -6,33
12.06.2018 - 01.07.2018monatlicher Paketpreis für Sky HD (anteilig für den Vormonat)€ 6,33
12.06.2018 - 01.07.2018Abonnementgebühr für Zweitkarte (anteilig für den Vormonat)€ 6,33
15.06.2018 - 01.07.201823 Monate je € 10,50 Gutschrift HD (anteilig für den letzten Monat)€ 5,60
12.06.2018 - 01.07.201823 Monate je € 8,00 Gutschrift (anteilig für den Vormonat)€ -5,07
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Nadine
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Re: Ungerechtfertigter Abzug von € 218,33

Hallo krammer,

sofern Du bereits einen Sky Q Receiver besitzt, zahlst Du für das zweite Gerät einmalig 149 Euro Servicepauschale. Alternativ bekommst Du zwei Geräte, wenn noch keines vorhanden ist, und dann ist auch nur die erste Hardware gratis (12,90 Euro Versandkosten).

Gerne prüfe ich aber den Sachverhalt genauer, damit wir Dein Anliegen klären. Dazu benötige ich folgende Daten per Privatnachricht:

- Deine Kundennummer
- Dein Geburtsdatum
- den Namen der hinterlegten Bank

https://community.sky.de/docs/DOC-1005

MOD-EDIT: Per Privatnachricht geklärt.

Viele Grüße,
Nadine

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onzlaught
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Re: Ungerechtfertigter Abzug von € 218,33

krammer schrieb:

...

Vertragsverlängerung mit Sky Q um 41,98 monatlich (21,99 Sky Film + 9,99 Zweitkarte + 10,--SkyQ) + 29,90 Aktivierungsgebühr...

Alleine das ist schon falsch,

die 10€ Sky ersetzen die Zweitkarte.

ggf. sind die 149€ für den Receiver zu zahlen, aber dies nur einmalig.

Die Zeugen sollen ganz schnell Gedächtnisprotokolle zu Papier bringen.

muck
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Re: Ungerechtfertigter Abzug von € 218,33

onzlaught schrieb:

Die Zeugen sollen ganz schnell Gedächtnisprotokolle zu Papier bringen.

wurde der Gegenüber darauf hingewiesen, das mitgehöhrt wurde ?

vermutlich nicht, daher bringt dann auch ein Gedächtnisprotokoll wohl weniger

herbi100
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Re: Ungerechtfertigter Abzug von € 218,33

Wir haben den Herrn auch auf "Lautsprecher" geschaltet,

Man muss vorher den Gesprächspartner darauf aufmerksam machen,

dass man das Gespräch auf laut stellt und, dass andere ab jetzt mithören.

Dass jemand schlecht Deutsch spricht alleine reicht nicht.

Man schreibt auch keine Namen öffentlich von anderen Personen in einem Forum.

onzlaught
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Re: Ungerechtfertigter Abzug von € 218,33

Was dann ja der Würdigung durch einen Richter obliegt,

das Erstellen eines Gedächtnisprtokolles kann jedenfalls auf keinen Fall schaden.

Ansonsten könnten wir ja auch eifach mal vermuten,

das der Gesprächspartner darauf hingewiesen wurde.

Sky kann dann gerne die Aufzeichnung vorkramen und das Gegenteil beweisen.

krammer
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Re: Ungerechtfertigter Abzug von € 218,33

Dem Herrn wurde gesagt, dass man ihn sehr schlecht versteht und daher auf Lautsprecher schaltet.

Außerdem betrifft das Abo alle 4 Personen in meiner Familie - wg. Zweitkarte u. Sky Q.

An dem Telefonat nahmen dann auch alle 4 Personen teil.

P.S. Der Herr der namentlich genannt wurde, ds sehe ich nicht als negativ, da dies bis jetzt der einzig freundliche Mitarbeiter von Sky war.  Fraglich ist nur, ob dieser Herr überhaupt so geheißen hat.

muck
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Re: Ungerechtfertigter Abzug von € 218,33

Auf eine Aufzeichnung wird hingewiesen. Ein "mithöhren" ist schlichtweg eine Straftat.

onzlaught
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Re: Ungerechtfertigter Abzug von € 218,33

Sofern nicht direkt darauf hingwiesen wird.

Fernab davon kann ich da keine erhöhte Vertraulichkeit erkennen.

herbi100
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Re: Ungerechtfertigter Abzug von € 218,33

Der Herr der namentlich genannt wurde, ds sehe ich nicht als negativ

Es ist ja nicht wichtig, wie Du es siehst,

sondern wie es der namentlich genannte sieht.

Und man macht es einfach nicht.

Aber natürlich kannst Du warten, bis ein Moderator den Namen rausstreicht.

onzlaught
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Re: Ungerechtfertigter Abzug von € 218,33

Das heißt alle 4 von Euch haben Fragen gestellt etc.?

muck
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Re: Ungerechtfertigter Abzug von € 218,33

Naja, wer ohne "Juristische Kenntnisse" weist jemanden korrekt drauf hin das auf Lauthöhren gestellt wird und jemand mithöhrt ? Aber egal es wird ja nie zu eine Auseinandersetzung mit Sky vor Gericht kommen.

sonic28
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Re: Ungerechtfertigter Abzug von € 218,33

Hallo krammer,

du schreibst folgendes:

P.S. Der Herr der namentlich genannt wurde, ds sehe ich nicht als negativ, da dies bis jetzt der einzig freundliche Mitarbeiter von Sky war.  Fraglich ist nur, ob dieser Herr überhaupt so geheißen hat.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen solltest du wirklich den Namen vom Call Center Agenten (egal ob er wirklich so heißt) herausnehmen. Oder hast du den Herrn gefragt, dass du seinen Namen hier öffentlich nennen darfst? Und hat dir dann der Call Center Agent dieses erlaubt? Ich glaube mal, das du beide Fragen mit Nein beantwortest. Dieses hier ist nämlich ein Forum, wo jeder Mensch auf der Welt (egal wo er ins Internet geht) mitlesen kann, ohne eingeloggt zu sein. Nur zum lesen muss man nicht für das Forum registriert und eingeloggt sein. Nur, wenn man auch was schreiben will, dann muss man sich für das Forum registrieren und einloggen.

Ich hab das selber mal vor einigen Jahren in einem anderen Forum gehabt. Da hab ich eine Firma kontaktiert und im Nachhinein in dem anderen Forum davon berichtet und auch den Namen des Mitarbeiters genannt. Und prombt hat sich dieser Mitarbeiter bei mir per E-Mail gemeldet und mich gebeten, dass ich im dortigen Forum seinen Namen heraus zu nehmen habe. Ansonsten würde er rechtliche Schritte gegen mich einleiten, weil er es mir nicht erlaubt hat, dass ich seinen Namen öffentlich nenne. Außerdem hatte ich ihn auch nicht gefragt, ob ich es dürfe.

Ich weiß nicht, ob der Call Center Agent, den du hier namentlich nennst, dir dieses erlaubt hätte, falls du danach gefragt hättest, aber ich könnte mir glatt vorstellen, dass er es nicht erlaubt hätte.

Also bitte auch ich dich ganz höflich, dass du den Namen des Call Center Agenten hier im Thread entfernst.

Gruß, Sonic28

muck
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Re: Ungerechtfertigter Abzug von € 218,33

krammer schrieb:

Dem Herrn wurde gesagt, dass man ihn sehr schlecht versteht und daher auf Lautsprecher schaltet.

Außerdem betrifft das Abo alle 4 Personen in meiner Familie - wg. Zweitkarte u. Sky Q.

An dem Telefonat nahmen dann auch alle 4 Personen teil.

P.S. Der Herr der namentlich genannt wurde, ds sehe ich nicht als negativ, da dies bis jetzt der einzig freundliche Mitarbeiter von Sky war.  Fraglich ist nur, ob dieser Herr überhaupt so geheißen hat.

wurde auch darauf hingewiesen das jetzt Personen mithöhren ?

ob es mehrere Betrifft ist ja egal, es wird vermutlich nur einer der vier der Vertragspartner sein.

krammer
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Re: Ungerechtfertigter Abzug von € 218,33

Schön, dass ich hier, nur für mich unbedeutende Antworten erhalte, wird hier in diesem Forum nur auf Personen herumgehackt?

Habe alles rausgelöscht, was ihr vorgeschlagen habt ... hab leider nicht Rechtswissenschaften studiert - sorry!!!

Leider wurde auf meine eigentliche Frage bzw. auf mein eigentliches Problem bis jetzt noch gar nicht eingegangen!???

herbst
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Re: Ungerechtfertigter Abzug von € 218,33

krammer schrieb:

Leider wurde auf meine eigentliche Frage bzw. auf mein eigentliches Problem bis jetzt noch gar nicht eingegangen!???

Es ist auch schwierig so darauf zu antworten, dass es sich positiv für dich liest.

Ich versuche es mal mit den sachlichen Grundlagen zu Q und Zweitkarte:

Sky Q und Zweitkarte

krammer
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Re: Ungerechtfertigter Abzug von € 218,33

So ein Blödsinn, in der 5. Zeile der Abrechung: monatltiche Kosten f. 1.7. - 1.8.18 € 9,99 für Zweitkarte

herbst
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Re: Ungerechtfertigter Abzug von € 218,33

Ok.

onzlaught
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Re: Ungerechtfertigter Abzug von € 218,33

Ich sehe in den Rechnungsposten absolut nichts was nach Q aussieht,

die Zweitkartenkosten sprechen ja sogar dagegen.

Die ZK Kosten durch Q Multiscreen ersetzen wäre ja sogar

kostenneutral möglich, ob Sky aber die ganzen Servicepauschalen wieder hergibt bezweifle ich.

Richtige Antwort
Nadine
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Re: Ungerechtfertigter Abzug von € 218,33

Hallo krammer,

sofern Du bereits einen Sky Q Receiver besitzt, zahlst Du für das zweite Gerät einmalig 149 Euro Servicepauschale. Alternativ bekommst Du zwei Geräte, wenn noch keines vorhanden ist, und dann ist auch nur die erste Hardware gratis (12,90 Euro Versandkosten).

Gerne prüfe ich aber den Sachverhalt genauer, damit wir Dein Anliegen klären. Dazu benötige ich folgende Daten per Privatnachricht:

- Deine Kundennummer
- Dein Geburtsdatum
- den Namen der hinterlegten Bank

https://community.sky.de/docs/DOC-1005

MOD-EDIT: Per Privatnachricht geklärt.

Viele Grüße,
Nadine

tessos
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Re: Ungerechtfertigter Abzug von € 218,33

Nachdem du bis Heute noch keine AB mit Widerrufsbelehrung erhalten hast, solltest du einfach widerrufen wenn Sky wegen der zugesicherten kostenlosen Hardware nicht einlenkt.

Ich weiß Sky sieht das meist anders, aber das gesetzliche Widerrufsrecht ist unumstößlich:

Fernabsatzvertrag (Widerrufsrecht)

Belehrung

Die Belehrung ist für den Beginn der Widerrufsfrist von Bedeutung. Die Widerrufsfrist beginnt mit Vertragsschluss, soweit nichts anderes bestimmt ist (§ 355 Abs. 2 BGB@). Im Fernabsatzrecht beginnt die Widerrufsfrist nicht, bevor der Unternehmer den Verbraucher über das Widerrufsrecht unterrichtet hat (§ 356 Abs. 3 BGB@). Die Informationen über das Widerrufsrecht stehen in EGBGB Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 oder Artikels 246b § 2 Absatz 1. Der Unternehmer hat den Verbraucher zu informieren über
  • die Bedingungen,
  • die Fristen und
  • das Verfahren für die Ausübung
des Widerrufsrechts ( Art. 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 EGBGB@) Gegebenenfalls hat der Unternehmer darüber zu informieren, dass der Verbraucher im Widerrufsfall die Kosten für die Rücksendung der Waren zu tragen hat und über die Kosten für die Rücksendung der Waren, wenn die Waren auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht auf dem normalen Postweg zurückgesendet werden könne ( Art. 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 EGBGB@). Bei einem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen oder Lieferung von Wasser, Gas, Strom ist Art. 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 EGBGB@ zu beachten. Der Unternehmer muss dem Verbraucher die Informationen nach den §§ 1 bis 3 vor Abgabe von dessen Vertragserklärung in klarer und verständlicher Weise zur Verfügung stellen ( Art. 246a § 4 Abs. 1 EGBGB@). "Vor Abgabe" ist nicht örtlich, sondern primär zeitlich zu verstehen (s.u. Vor Vertragserklärung. Die Informationspflichten, die sich aus Art. 246a § 1 EGBGB@ ergeben, hat der Unternehmer nach Vertragsschluss dem Verbraucher auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung zu stellen (§ 312f Abs. 2 BGB@).
Die Informationen über das Widerrufsrecht (Widerrufsbelehrung) gehören zu den allgemeinen vorvertraglichen Informationen (vgl. Art. 246a § 1 Abs. 2 EGBGB@), die der Unternehmer bei einem Fernabsatzvertrag nach § 312d Abs. 1 BGB@ zu machen hat (siehe Vertragsinformationen).

Bei einem Fernabsatzvertrag beginnt die Widerrufsfrist nicht, bevor der Unternehmer den Verbraucher entsprechend den Anforderungen des Artikels 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 oder des Artikels 246b § 2 Absatz 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche unterrichtet hat (§ 356 Abs. 2 BGB@).

Wichtig ist der unterste Satz, egal was Sky behauptet.

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