15.07.2018 16:00
Hallo,
ich weiss der Thread hört sich ein wenig bekloppt an, aber ich habe da wirklich ein Problem. Ich habe mittlerweile mehrere Emails an den Support geschrieben, aber ich bekomme nie eine Antwort, nicht einmal eine Bestätigungsmail. Kann mich mal jemand aufklären? Bin recht frustriert allmählich.
Gruß
15.07.2018 16:05
einfach anrufen unter
Tel: 0180 6 11 00 00
0,20 €/Anruf inkl. MwSt. aus dem dt. Festnetz, max. 0,60 €/Anruf inkl. MwSt. aus dem Mobilfunknetz
oder Hier auf einen Mod warten, der meldet sich dann bei dir, am blauem Hinterhintergrund erkennbar
15.07.2018 16:40
service@sky.de (bzw. service@sky.at in Ö)
Antworten dauern per E-Mail tarsächlich ein Weilchen, aber die automatische Empfangsbestätigung kommt zuverlässig (sofern die Übermittlung geklappt hat)
15.07.2018 16:42
hallo parex,
schildere doch dein problem,denn hier sind auch user die sehr viel ahnung von sky haben
15.07.2018 16:50
sur schrieb:
service@sky.de (bzw. service@sky.at in Ö)
Antworten dauern per E-Mail tarsächlich ein Weilchen,
oder es kommen gar keine!
15.07.2018 17:17
ich will einfach nach 5 nicht beantworteten kündigungs emails und daraus resultierenden kosten ein wenig mit denen diskutieren
15.07.2018 17:18
am einfachsten ist es, den vertrag zu kündigen oder einfach mal das Lastschriftverfahren bei deiner bank zu stoppen. die melden sich dann schon
15.07.2018 17:20
ich hab ja gekündigt... wurde nur nicht durchgeführt. hab mich geirrt es waren 2 emails und 5 anrufe. bin schon ganz durcheinander ^^. und erst nach dem 5 anruf hat es geklappt.
15.07.2018 17:21
ok..
aber 5 nicht beantwortete kündigungsmails???
warum schreibst du keine kündigung auf dem normalen postweg mit rückschein??? bei kündigungen immer die erste wahl
15.07.2018 17:24
keine Bestätigungsmail ist komisch, sie kommt bei service@sky.de umgehend. Sind sie im Spamfilter ?
man kann auch aus dem eigenen Konto eine mail schicken (KONTAKT im blauen Feld ganz unten). Auch da kommt eine Reaktion - entweder "ruf an" oder "es kann bis zu sieben Tagen dauern".
Zur Zeit klappt das mit den Kündigungsbestätigungen nicht so toll, dazu gibt es inzwischen auch ein paar threads.
Bis e. Moderator*in draufgucken kann, dauert es wahrscheinlich bis morgen.
15.07.2018 17:26
Bei einer Kündigung ist leider das Einlangen und nicht das Absenden relevant. Erst eine Empfangsbestätigung (auch durchaus eine automatische vom Mail-Ssrver) gilt als Nachweis der Kündigung.
15.07.2018 17:32
Eine (email-)Bestätigung muss unbedingt die Vertragsnummer und das Vertragsende beinhalten. Wenn das nicht enhalten ist, die detaillierte Kündigungsbestätigung bei sky nochmals anfordern. Das Datum für das Vertragsende im Kundenkonto ist nicht relevant, denn es hat schon Fälle gegeben, wo es sich verändert hat ...
15.07.2018 18:11
Wir reden da ein wenig aneinander vorbei.
Mir ging es ja nicht um die firmenseitige Bestätigung einer erfolgten Kündigung sondern um den gültigen Nachweis der Kündigung durch den Kunden. Und da reicht der Nachweis des Eingangs bei der Firma (über Einschreiben, Fax- oder Mailbestätigung).
15.07.2018 18:20
alles gut....aber ob im streitfall ein gericht solch eine "eingangsbestätigung" als nachweis für die kündigung anerkennt ist nicht sicher.
15.07.2018 19:13
Nochmal: Es geht um den Nachweis, ob eine Kündigung eingebracht wurde. Und dafür ist der Eingangs-Nachweis relevant - nötigenfalls auch vor Gericht.
Natürlich geht es dann noch darum, ob die Kündigung auch akzeptiert wird oder nicht (z.B. falls außerhalb der Frist), aber das ist ja eine andere Geschichte.
15.07.2018 19:25
ich habe es schon verstanden,aber nur eine "bestätigung" (vom server) ist kein 100%iger beweis und viele gerichte erkennen diesen nicht an.
eine kündigungsbestätigung muß man auch zuordnen können
15.07.2018 19:44
daemon1811 schrieb:
...nur eine "bestätigung" (vom server) ist kein 100%iger beweis und viele gerichte erkennen diesen nicht an....
Nimm es mir nicht übel, aber das halte ich für ein Gerücht.
Natürlich gilt die automatische Server-Bestätigung - allerdings nur in Kombination mit dem Kündigungsschreiben selbst.