26.06.2018 08:58
Moin
Ich fahre Sonntag in den Campingurlaub, normalerweise nehme ich da ja keinen Fernseher mit.
Da wir aber die Weltmeisterschaft gerne weiter verfolgen möchten habe ich eine Camping-Sat-Anlage
besorgt und der Plan ist den Sky+ Pro Receiver (Sky Q) mitzunehmen.
Funktioniert das Teil 14 Tage ohne Internet?
Oder sind Probleme zu erwarten? Falls ja würde ich mir noch einen günstigen Receiver besorgen...
Viele Grüße,
Thorsten
Beantwortet Zur Antwort.
26.06.2018 09:09
Warum sollte das nicht ohne Internet gehen. SOD geht nicht.
Zumal du ja dir ÖR gucken möchtest.
26.06.2018 09:09
Warum sollte das nicht ohne Internet gehen. SOD geht nicht.
Zumal du ja dir ÖR gucken möchtest.
26.06.2018 11:39
Danke für deine Antwort.
Ich meine mal gelesen zu haben das der Receiver durchgängig mit dem Internet verbunden sein muss.
Ich nehme das Ding einfach mit, wird schon klappen 😉
26.06.2018 11:44
Nicht jeder hat Internet
26.06.2018 11:45
Für die Freischaltung der Karte ist nur Antennensignal erforderlich.
Die IP Zweitkarte sah eine durchgehende Internetverbindung vor
und on Demand etc. sind natürlich tot.
Aber mit SkyQ kamen neue AGB und diese erzählen nichts von einer
Verpflichtung permanent am Internet hängen.
26.06.2018 12:08
Allerdings hat man die AGB mit Sky Q, auch wegen der Diskussion um die App auf Apple TV, dahingegehend geändert, dass der Receiver nur noch an der Adresse betrieben werden darf, auf der das Abo läuft:
2.2 Empfangsgerät und Smartcard
Der Kunde ist nicht berechtigt, eine Smartcard oder ein Leih-Empfangsgerät Dritten zu überlassen.
Davon ausgenommen ist die Überlassung zu Reparaturzwecken an einen von Sky mit der Reparatur
beauftragten Dritten. Darüber hinaus ist der Kunde nicht berechtigt, eine Smartcard oder ein Leih-
Empfangsgerät zum Empfang des Angebotes über einen Kabelanschluss bzw. eine Satellitenempfangs
-
anlage oder einen IPTV-Receiver außerhalb seines privaten Haushalts (siehe Ziffer 1.4.1) zu verwenden,
sofern nicht anders vertraglich mit Sky vereinbart, oder eine Smartcard oder ein Leih- Empfangsgerät
außerhalb des offiziellen Verbreitungsgebiets von Sky zu nutzen.
1.4.1
Für den Programmempfang wird dem Kunden von Sky, vom jeweiligen Kabelnetzbetreiber, dem
IPTV-Anbieter oder vom Betreiber der Satellitenplattform für die Laufzeit des Abonnements eine
Smartcard bzw. bei Nutzung der Zweitkarte eine weitere Smartcard überlassen. Diese Smartcards
berechtigen den Kunden nur zum Empfang der vereinbarten Programmangebote mittels des von ihm
bei Vertragsschluss angegebenen und zugelassenen Empfangsgeräts unter der Adresse und in dem
Haushalt, auf den das Abonnement angemeldet ist. Der Kunde darf die Smartcards nur zum Program
-
mempfang über ein mit einem einzelnen Digital-Receiver kombiniertes, in demselben Haushalt befind
-
liches TV-Endgerät nutzen. Die gleichzeitige Nutzung mehrerer Digital-Receiver mit nur einer Smartcard
oder die Verteilung der Verschlüsselungsinformationen der Smartcard über ein Netzwerk (z.B. (W)LAN,
VPN, Internet) ist unzulässig, sofern nichts anderes vertraglich mit Sky vereinbart ist. Der Kunde erwirbt
kein Eigentum an den Smartcards und dem Leih-Receiver. Wird eine Smartcard von einem Dritten, beim
Kabelempfang vom jeweiligen Betreiber des Kabelnetzes oder beim Satellitenempfang vom Anbieter
der Satellitenplattform oder dem IPTV-Anbieter überlassen, gelten zusätzlich die Vertragsbedingungen
dieses Dritten.
Heißt zu gut Deutsch, er darf am Urlaubsort eigentlich nur Sky Go nutzen.
Gruß Ralf
26.06.2018 12:13
toddel schrieb:
Danke für deine Antwort.
Ich meine mal gelesen zu haben das der Receiver durchgängig mit dem Internet verbunden sein muss.
Ich nehme das Ding einfach mit, wird schon klappen 😉
Kannst du sorglos machen.
Und wenn du es testen willst, kannst du das Gerät ja jetzt schon vom Internet trennen.
26.06.2018 12:16
ralfbecke schrieb:
..in demHaushalt, auf den das Abonnement angemeldet ist. ...
Wenn man jeden Wochenendausflug der Fa. Sky in Form einer Adressänderung mitteilt,
sollte diesem Punkt genüge getan sein.
Oder erlischt der Vertrag, wenn man umzieht und der "gemeldete Haushalt" nicht mehr zur Verfügung steht?
1.4.1
ist der Anti-CS Paragraph und geht am Problem des TE vlööig vorbei.
26.06.2018 13:22
Hallo,
Der Paragraph 2.2 bezieht sich auf den Paragraphen 1.4.1 um den den Begriff "außerhalb des privaten Haushalts" genau zu definieren.
Und was Du da sagst, wurde tatsächlich in einem anderen Beitrag festgestellt, als es auch darum ging den Sky Pro Receiver oder die Apple TV App im Wochenendhaus oder Gartengrundstück zu betreiben.
Da wurde dann noch einmal seitens der Moderatoren hingewiesen das das gegen die mit Sky Q geänderten AGB verstößt und man dort nur Sky Go benutzen darf.
Auf die Anfrage, das der Garten doch zum Haushalt gehört, hieß es dann, "Ja, wenn der Vertrag auf diese Adresse registriert ist".
Ich vermute auch, dass die AGB deshalb geändert wurden, weil ein Sky Mitarbeiter mal gesagt hat, dass auf Grund der Tatsache, dass die APP nur mit Passwort arbeitet, nicht mit Verbindung zum Receiver, man die App ohne weiteres im Urlaub oder im Garten nutzen kann.
Gruß Ralf
26.06.2018 14:51
...habe ich eine Camping-Sat-Anlage
besorgt und der Plan ist den Sky+ Pro Receiver (Sky Q) mitzunehmen.
Wenn du deine mobile SAT Anlage vorher einrichten musst, dann stell sicher, dass du dazu die Möglichkeit hast, indem du anderes Gerät dafür nutzt, denn die Q Box wir dir in dieser Hinsicht nicht weiterhelfen.
26.06.2018 15:30
Bedanke mich für eure zahlreichen Antworten
Ich nehm das Ding einfach mit, was soll passieren.
Kann ja eh keiner nachprüfen wenn das Teil nicht am Netz hängt.
Viele Grüße,
Thorsten