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Wiederruf Abgelehnt, nun Vertrag für die nächsten zwei Jahre.

giusepped_
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Wiederruf Abgelehnt, nun Vertrag für die nächsten zwei Jahre.

Guten Tag zusammen,

ich habe da ein Problem, mir wurde am Telefon am 11.05.2018 das neue Sky Q angeboten, am 12.05.2018 wurde dieser raus geschickt und am 14.02.2018 war der neue Receiver da.

Nun ging der Receiver nach genau zwei wochen nach ablauf des Wiederrufs kaputt und mir wurde erst ein Netzteil geschickt und nach ankommen vom Netzteil wurde mir erst ein neuer Receiver verschickt, dazu kommt das mir mehr abgebucht wurde als wie mir die Dame am Telefon gesagt hat.

Am Telefon hieß es das Sky Q mit im Angebot war und ich keine extra kosten habe, beim erneuten Anrufen beim Kundendienst am Telefon hieß es dann das es nicht kostenlos ist und ich extra Zahlen muss.

Nach langem hin und her wurde mir am Telefon (05.06.2018) von der Dame der buchhaltung gesagt das ich alles Wiederrufen kann und dies dann alles wieder zurück auf dem Alten Stand gestellt wird, nun hab ich heute 13.06.2018 die Ablehnung meines Wiederrufs bekommen und muss somit 15,00 € mehr im Monat für die nächsten zwei Jahre bezahlen, obwohl mein Vertrag eigentlich diese Jahr abgelaufen wäre und ich vor hatte diesen zu kündigen da auf Sky keine Formel 1 mehr übertragen wird für dei nächsten 3 Jahre.

Heute morgen um 08:00 Uhr hab ich nochmal angerufen beim Kundenservice wegen der Ablehnung meines Wiederrufs, und da sagt mir die Dame das ich Pech gehabt habe und das jetzt nun so ist un der Vetrag für die nächsten zwei Jahre besteht, ich seh es nicht ein 48 € für die nächsten zwei jahre zu bezahlen.

Zu dem habe ich keine Angebotsanpassung bzw. eine Kopie mit auflistung meines Neuen Vertrag mit Beträge und Pakete.

Kann mir da jemand Helfen?

Danke im Voraus.

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acb112
Kulissenbauer
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Re: Wiederruf Abgelehnt, nun Vertrag für die nächsten zwei Jahre.

Rein rechtlich geht da wohl nix.

Entweder kleinlaut um Kulanz bitten, oder Reduzierung auf das Minimum beantragen.

tessos
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Re: Wiederruf Abgelehnt, nun Vertrag für die nächsten zwei Jahre.

Wenn du keine schriftliche Widerrufsbelehrung bekommen hast schaute schlecht aus für Sky.

Ach ja, Sky muss den Zugang der Belehrung beweisen!!!!

Zur not Rechtsbeistand in Anspruch nehmen

Das Widerrufsrecht für einen Verbraucher bei Fernabsatzverträgen ergibt sich aus § 312 d BGB.

Fristbeginn:

  • Die Widerrufsfrist beträgt grundsätzlich zwei Wochen (§§ 312 d I 1, 355 I 2 BGB) und beginnt nach Widerrufsbelehrung (§ 355 II 1 BGB, diese muss deutlich gestaltet sein und in der Textform des § 126 b BGB erteilt werden; nur eine vollständig zutreffende Belehrung löst den Fristbeginn aus!) und nach Erfüllung der nachvertraglichen Informationspflichten (§ 312 c II BGB, die Widerrufsbelehrung deckt sich nicht vollständig mit den Pflichtangaben zum Widerruf nach § 1 I Nr. 10 BGB-InfoV).

Fristende

  • Im Regelfall endet die Frist zwei Wochen nach Fristbeginn.

  • Erfolgt die Widerrufsbelehrung erst nach Vertragsschluss (z.B. wenn der Vertrag erst durch die Aussonderung der Ware durch den Unternehmer geschlossen wird), endet die Frist erst einen Monat nach Fristbeginn (§ 355 II 2 BGB)

  • Bei einer fehlerhaften oder unterlassenen nachvertraglichen Information nach § 312 c II endet die Frist erst sechs Monate nach Vertragsschluss bzw. Warenlieferung.

  • Die Frist endet nie bei einer versäumten Widerrufsbelehrung (§ 355 III 3 BGB)

giusepped_
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Re: Wiederruf Abgelehnt, nun Vertrag für die nächsten zwei Jahre.

Danke dir für die Antwort, ich hab ja noch keine Wiederrufsbelehrung bekommen bzw. auch keine Auflistung der Bestellung/Auftragsbestätigung.

An welche Anwälte richte ich mich am besten?

Anonym
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Re: Wiederruf Abgelehnt, nun Vertrag für die nächsten zwei Jahre.

WIDERRUF, nicht WIEDERRUF!!!! Steht doch jetzt oft genug richtig geschrieben in der Antwort von "tessos"!

i_will
Kostümbildner
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Re: Wiederruf Abgelehnt, nun Vertrag für die nächsten zwei Jahre.

Hatte online auch mal durch's BGB geblättert und den folgenden Paragraphen gefunden. Kann es sein, dass sich Sky "telefonisch" auf diesen verlässt? :

BGB Art. 246a

§ 3 Erleichterte Informationspflichten bei begrenzter Darstellungsmöglichkeit

Soll ein Fernabsatzvertrag mittels eines Fernkommunikationsmittels geschlossen werden, das nur begrenzten Raum oder begrenzte Zeit für die dem Verbraucher zu erteilenden Informationen bietet, ist der Unternehmer verpflichtet, dem Verbraucher mittels dieses Fernkommunikationsmittels zumindest folgende Informationen zur Verfügung zu stellen:

1.die wesentlichen Eigenschaften der Waren oder Dienstleistungen,
2.die Identität des Unternehmers,
3.den Gesamtpreis oder in den Fällen, in denen der Preis auf Grund der Beschaffenheit der Waren oder Dienstleistungen vernünftigerweise nicht im Voraus berechnet werden kann, die Art der Preisberechnung,
4.gegebenenfalls das Bestehen eines Widerrufsrechts und
5.gegebenenfalls die Vertragslaufzeit und die Bedingungen für die Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses.

Die weiteren Angaben nach § 1 hat der Unternehmer dem Verbraucher in geeigneter Weise unter Beachtung von § 4 Absatz 3 zugänglich zu machen.

garffield
Castingleiter
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Re: Wiederruf Abgelehnt, nun Vertrag für die nächsten zwei Jahre.

...nicht so laut SCHREIEN!

Anonym
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Re: Wiederruf Abgelehnt, nun Vertrag für die nächsten zwei Jahre.

Doch!

DorinaN
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Re: Wiederruf Abgelehnt, nun Vertrag für die nächsten zwei Jahre.

Hallo giusepped.,

es tut mir leid, dass diese Unannehmlichkeiten entstanden sind. Schreibe mich bitte persönlich an und nenne mir dort Deine Kundennummer, ich schaue mir das umgehend an.

Wie Du mich erreichst, erfährst Du hier: https://community.sky.de/docs/DOC-1005

Viele Grüße, Dorina

giusepped_
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Re: Wiederruf Abgelehnt, nun Vertrag für die nächsten zwei Jahre.

hab ihnen gerade meine Kundennummer geschickt.

tessos
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Re: Wiederruf Abgelehnt, nun Vertrag für die nächsten zwei Jahre.

Hatte online auch mal durch's BGB geblättert und den folgenden Paragraphen gefunden. Kann es sein, dass sich Sky "telefonisch" auf diesen verlässt? :

BGB Art. 246a

§ 3 Erleichterte Informationspflichten bei begrenzter Darstellungsmöglichkeit

Soll ein Fernabsatzvertrag mittels eines Fernkommunikationsmittels geschlossen werden, das nur begrenzten Raum oder begrenzte Zeit für die dem Verbraucher zu erteilenden Informationen bietet, ist der Unternehmer verpflichtet, dem Verbraucher mittels dieses Fernkommunikationsmittels zumindest folgende Informationen zur Verfügung zu stellen:

1.die wesentlichen Eigenschaften der Waren oder Dienstleistungen,
2.die Identität des Unternehmers,
3.den Gesamtpreis oder in den Fällen, in denen der Preis auf Grund der Beschaffenheit der Waren oder Dienstleistungen vernünftigerweise nicht im Voraus berechnet werden kann, die Art der Preisberechnung,
4.gegebenenfalls das Bestehen eines Widerrufsrechts und
5.gegebenenfalls die Vertragslaufzeit und die Bedingungen für die Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses.

Die weiteren Angaben nach § 1 hat der Unternehmer dem Verbraucher in geeigneter Weise unter Beachtung von § 4 Absatz 3 zugänglich zu machen.

Nein, das gilt wie geschrieben für begrenzten Raum und Zeit, z.b. wenn du online Tickets für eine Veranstaltung kaufst die innerhalb der Widerrufsfrist schon stattfinden, dann kannst natürlich keine 14 Tage Frist einräumen.

Aber auf einen Sky Vertrag trifft das nicht zu.

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