Antworten

Verbindliche Preiszusage am Telefon?

gizmo
Geräuschemacher
Posts: 2
Post 1 von 3
493 Ansichten

Verbindliche Preiszusage am Telefon?

Hallo,

meine Eltern haben sich mal das Sky Komplett Paket für ca. 30€ zugelegt.

SIe haben vergessen innerhalb der Frist zu Kündigen und so rief ich bei Sky an

um zu fragen was man noch für Möglichkeiten hat um nicht auf ca. 75€ im Jahr zu rutschen.

Es wurde mir das neue Sky Q inkl des bisherigen Gesamtpaketes für ca. 40€ auf 2 Jahre angeboten.

Andererseits hätte es eine abgespeckte Version für 42€ auf 1 Jahr gegeben.

Meine Eltern entschieden sich für Sky Q plus Gesamtpaket für 2 Jahre zu ca. 40€

nun begann der Spaß

1. kamen 2 Receiver von denen einer auch noch als Fan Receiver im System war, was aber nicht zutraf.

Ich erkudigte mich was passiert ist und mir wurde gesagt, dass die 2. Logistik Pauschale und der Fan Receiver

sofort wieder zurückgebucht werden.

2. Wurden dann doch gute 89€ abgebucht und ich rief erneut an, was los ist.

Ich erklärte nochmals die komplette Geschichte, mit Frist verpasst und neues Angebot für ca. 40€

DIe Dame meinte, dass das "alles so richtig" ist und nur halt die Fehlbuchungen noch nicht wieder rückerstattet wurden.

Sie leitete mich aber nochmal zu ner anderen Abteilung weiter.

Ich wartete und ein Herr am anderen Ende der Leitung sagte dann, dass es eine Preiserhöhung auf nun ca. 43€ gab.

Damit war ich nicht einverstanden une wollte Klärung, worauf ich mit mehr oder weniger "tja, ist nunmal so"

abgewiesen wurde.

WIe ist hier nun wohl die rechtliche Lage?

Meine Mutter selber rief kurz darauf nochmal an, erklärte erneut die gesamte Situation und widersprachder Preiserhöhung.

DIeser Widerspruch wurde mir per Mail abgelehnt, da die "Frist" nicht eingehalten wurde!??

Der Anruf meiner Mutter war nichtmal 1Std. Nach der Info über die Preiserhöhung.

WIsst Ihr Rat?

mit freundlichem Gruß

Jörg

Alle Antworten
Antworten
didi
Regie
Posts: 5,911
Post 2 von 3
356 Ansichten

Re: Verbindliche Preiszusage am Telefon?

Bei Sky werden am Telefon leider oft Aussagen getroffen, die sich in der Praxis dann nicht bewahrheiten.

Du kannst also nur davon ausgehen, daß das zählt, was du schriftlich erhalten hast, also die Vertragsunterlagen, die wohl bei der neuen Hardware lagen. Ab dann gilt auch die Widerrufsfrist. Oder, wenn du, ohne neue Hardware, eine email über die neuen Vertragsbestandteile erhalten hast.

Telefonisch werden dann oft falsche Aussagen gemacht (oder auch per mail) um den Kunden zu verunsichern. Deswegen bist du hier im Forum eigentlich richtig und solltest auf einen Moderator warten, der sich das Ganze ansehen kann. Könnte aber ein paar Tage dauern. Deswegen würde ich vorsichtshalber noch einmal (deine Eltern) der mail von Sky widersprechen, daß die Frist nicht eingehalten worden wäre!

gizmo
Geräuschemacher
Posts: 2
Post 3 von 3
356 Ansichten

Re: Verbindliche Preiszusage am Telefon?

habe einmal in meinen Mails gestöbert und in einer angehängten PDF auf die folgenden Seiten geblättert.

Die erste sah schon sehr abschließend aus.

Hat sich so alles geklärt. Zu unseren Gunsten.

Trotzdem danke @didi duster. Deine Antwort hatte mich erstmal beruhigt

Antworten