07.06.2018 11:02
Na ja, aber zumindest in den AGB stand es bisher und nun nicht mehr.
Und da liegt doch die Vermutung nahe, dass Sky den eigenständigen Zweitreceiver gleich abschafft, wenn die angekündigte Streamingbox wirklich alles von der Hauptbox bezieht.
07.06.2018 11:17
Das der IP Abgleich in der Realität nicht stattfindet ist schon klar,
aber wenn er selbst in den AGB nicht mehr auftaucht,
hat Sky jahrelang mühsam gezogene Grenzen wieder eingerissen.
07.06.2018 11:34
na mit solchen Aussagen und Tipps wäre ich vorsichtig an deiner Stelle, denke kaum, dass du gerne in Regress genommen wirst, wenn ein User sich auf dich verlässt und seine Gerätschaften verteilt und dann zur Kasse gebeten wird.
07.06.2018 11:41
Erst die jetzigen SkyQ AGB enthalten Regressberechnungen im Falle
einer ausserhaushaltlichen Überlassung bei nichtöffentlicher Vorführung.
Und es zählen immer die AGB bei Vertragsabschluß.
Alte AGB enthalten nur Regreßforderungen im Gastro- sprich öffentlichen/ kommerziellen Bereich.
07.06.2018 11:52
nee nee, das ist wieder ein völliges anderes Thema, was die öffentliche Austrahlung angeht.
ich zitiere aus den AGB von der Homepage Sky:
2.2 Empfangsgerät und Smartcard
Der Kunde ist nicht berechtigt, eine Smartcard oder ein Leih-Empfangsgerät Dritten zu überlassen.
Davon ausgenommen ist die Überlassung zu Reparaturzwecken an einen von Sky mit der Reparatur
beauftragten Dritten. Darüber hinaus ist der Kunde nicht berechtigt, eine Smartcard oder ein Leih-
Empfangsgerät zum Empfang des Angebotes über einen Kabelanschluss bzw. eine Satellitenempfangs
-
anlage oder einen IPTV-Receiver außerhalb seines privaten Haushalts (siehe Ziffer 1.4.1) zu verwenden,
sofern nicht anders vertraglich mit Sky vereinbart, oder eine Smartcard oder ein Leih- Empfangsgerät
außerhalb des offiziellen Verbreitungsgebiets von Sky zu nutzen. Die Öffnung des Gehäuses sowie jede
unberechtigte Modifikation an der Software oder Hardware eines Leih-Empfangsgerät ist unzulässig.
Der Kunde ist verpflichtet, Sky über alle Schäden an einem Leih-Empfangsgerät nebst Zubehör oder
dessen Verlust unter den bekannt gegebenen Telefonnummern unverzüglich zu unterrichten.
Ein IP-Abgleich wird sicherlich auch durchgeführt werden
und noch etwas dazu:
2.1.5.1
Für den Fall, dass der Kunde das von Sky im Rahmen des Vertrages zur Verfügung gestellte Pro
-
grammangebot oder eines Teils des Programmangebots schuldhaft zur vertragswidrigen privaten Vor
-
führung außerhalb des Haushalts, auf den der Vertrag angemeldet ist (vgl. 1.4) nutzt, ist Sky berechtigt,
vom Kunden für die innerhalb eines Vertragsjahres nachgewiesenen Verstöße eine Vertragsstrafe in
Höhe des doppelten Entgelt des für den Vertrag des Kunden pro Vertragsjahr anfallenden Entgelts zu
erheben. Eine private Vorführung ist jede Zugänglichmachung für Personen, mit denen der Kunde durch
persönliche Beziehungen verbunden ist. Erfasst ist auch der Fall, dass der Kunde Dritten die Nutzung
dadurch ermöglicht, dass er Ihnen die ihm von Sky zur Entschlüsselung und Nutzung des Programms
zur Verfügung gestellten erforderlichen Geräte und/oder Informationen (z.B. Zugangsdaten, Smart
-
card) überlässt. In Bezug auf Sky Go ist eine Weitergabe der Login-Daten zur Nutzung durch nicht zum
Haushalt des Kunden gehörende Personen erfasst.
07.06.2018 11:55
Wobei dann die Frage wäre, wie Sky das berechnen will?
Und einen konkreten Nachweis, wo, wann und wie lange Sky nicht Vertragskonform genutzt wurde, würde ein Gericht sicher als erstes verlangen, wenn es soweit kommen sollte.
Und das dürfte aus Datenschutzgründen schon sehr schwierig werden.
Aber wir werden hier OT...
07.06.2018 12:10
Bestätigt was ich behauptet habe.
2.2 sagt es ist böse,
benennt aber keine Folgen.
2.1.5.1
gibt es so in der Form erst seit dem SkyQ auf dem Markt ist.
07.06.2018 13:00
na mit solchen Aussagen und Tipps wäre ich vorsichtig an deiner Stelle, denke kaum, dass du gerne in Regress genommen wirst, wenn ein User sich auf dich verlässt und seine Gerätschaften verteilt und dann zur Kasse gebeten wird.
Das waren weder Tipps noch sonst was sondern einfach eine Feststellung durch Hörensagen
07.06.2018 13:03
wofür man im Ernstfall haftbar gemacht werden kann
07.06.2018 13:05
Ibe Moserer schrieb:
Mein Vertrag läuft noch bis Ende 08.2019 und das wars dann.
Das würde ich nicht so unterschreiben, so oft wie du schon umgekippt bist.
07.06.2018 13:09
Was weit einfacher wäre,
wenn der Vertrag, in dem Fall die AGB eine Berechnungsgrundlage
oder Summe als Vertragsstrafe beinhalten.
Ausser im Gastrobereich ist mir aber kein Fall bekannt,
wo eine Privatperson löhnen musste und mit dem Wegfall des IP Abgleiches
und hinzukommenden Mobilgeräten schätze ich die Gefahr gegen Null,
das dort mal jemand zahlen muß.
07.06.2018 13:14
Einmal meinen Vertrag verlängert ist bei dir " so oft".
Falls deine Beiträge ironisch gemeint sind unterlasse das bitte.
07.06.2018 13:26
Wer wird denn zum x-tenmale in die Luft gehen.
Ich unterlasse sicherlich mitnichten, soo ooft wie du schon hier andere kritisierst hast!
Und wenn du nur im Keller...dein Problem.
07.06.2018 13:29
FUnktioniert der zweit Receiver dann auch in anderem Wlan Als der erste?
07.06.2018 13:33
nei, das wlan muss im gleichen Internetanschluß eingebunden sein
07.06.2018 13:39
Du bist mir zu blöde um weiter zu diskutieren.
07.06.2018 13:46
Das war doch keine Diskus
07.06.2018 14:01
aber ganz ohne wlan würde er gehen oder?
07.06.2018 14:12
ja, ohne Internet kannst du das Gerät immer betreiben, jeoch hast du sehr wenige Inhalte, aber Tv schauen, Aufnehmen etc funktioniert
07.06.2018 14:21
Rein vertragstechnisch oder auch um vollen Funktionsumfang zu erhalten?