Antworten

Maikündiger

leuchtboje7
Geräuschemacher
Posts: 1
Post 1 von 7
1.419 Ansichten

Maikündiger

Hallo bin Maikündiger, bis wann müssen receiver und Festplatte zurückgeschickt werden. An welche Adresse? Gruss Ralf

Alle Antworten
Antworten
schokostrolch
Tiertrainer
Posts: 30
Post 2 von 7
719 Ansichten

Re: Maikündiger

Wozu der Aufwand.

Die werden sich schon qualifiziert melden.

Ich habe mal in Eigeninititive Hardware zurück gesendet.

Die ist angeblich nie angekommen. Einliefungsbeleg gt aufheben!

Seit dem warte ich immer erst drauf, dass sich Sky zuerst meldet, dann bist du nämlich in deren System und die Auspacker in der Poststelle können deine Rücksendung auch zuordnen.

Nicht anwendbar
Posts: 40,190
Post 3 von 7
719 Ansichten

Re: Maikündiger

Hä?

Ich hab letzte Woche meine Hardware zurückgeschickt, ohne irgendeine "qualifizierte Meldung". Ist auch angekommen und zugeordnet.

Das Vertragsende ist der Zeitpunkt, in dem der Abonnent wissen sollte, dass die geliehene Hardware zurück muss.

Hier jemanden zu verunsichern, weil es bei dir nicht geklappt hat, ist unangebracht.

mthehell
Schnitt
Posts: 1,408
Post 4 von 7
719 Ansichten

Re: Maikündiger

Irgendwo steht sinngemäß: "Geliehene Geräte sind innerhalb von 14 Tagen nach Laufzeitende unaufgefordert zurück zu senden", Wo war das noch? Bild-Zeitung? Pinnwand bei Aldi? 'Tinder'-Registrierung?

Ach nee, im Sky-Vertrag..!

schokostrolch
Tiertrainer
Posts: 30
Post 5 von 7
719 Ansichten

Re: Maikündiger

Ja, mei, dann schickst doch hin und macht net so a Soße draus. Meine Erfahrung ist halt eine andere und die hat den selben Anspruch auf Bekanntgabe wie eure knechtige Gehorsamkeit.

jimgordon
Filmmusik
Posts: 3,733
Post 6 von 7
719 Ansichten

Re: Maikündiger

ja genau, ihr mit eurer doofen Gehorsamkeit. Warum haltet ihr euch an diese verdammten Verträge, die ihr geschlossen habt? Lasst doch die Inkassobüros auch von was leben. Macht einfach nix. Behaltet die Receiver einfach

mthehell
Schnitt
Posts: 1,408
Post 7 von 7
719 Ansichten

Re: Maikündiger

Meine Erfahrung zeigt, wenn man sich an Verträge hält, kann man auch Ansprüche geltend machen, wenn sie einseitig nicht eingehalten werden.

Und wenn einem Beiträge überflüssig vorkommen, muss man nicht darauf antworten.

Antworten