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Aktuelle Rechtslage zum Thema WIDERRUF / WIDERRUFSFRIST

lheibel
Geräuschemacher
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Aktuelle Rechtslage zum Thema WIDERRUF / WIDERRUFSFRIST

Einen schönen guten Abend zusammen,

aufgrund der vielen Anfragen, Unklarheiten, Unsicherheiten und Diskussionen rund um das Thema des Widerrufes und dem Beginn der Widerrufsfrist würde ich gerne hierzu mal eine eigene Diskussion anschieben um gemeinsam die Rechtslage zu erörtern - also die deutsche Rechtslage, nicht die von Sky.


Sky ist ja der Ansicht, dass die Frist mit Vertragsabschluss beginnt - also zum Beispiel mit einem Abschluss per Telefon, so wie Verträge bei Sky ja oft zustande kommen. Meiner Meinung nach kann die Frist aber erst beginnen, wenn sich beide Seiten im Klaren über den Vertragsinhalt sind und dies geht nur schriftlich in Form einer Auftragsbestätigung oder Vertragsunterlagen. Ebenso bedarf es der Widerrufsbelehrung, da die Kunden ja nicht am Telefon belehrt werden können. Ist denke ich auch eine Sache der Beweissicherheit. Bei Buchung neuer Pakete oder Bestellung neuer Hardware spielt des Weiteren wohl die Lieferung bzw. Freischaltung, zum Beispiel zu einem erst späteren Zeitpunkt, eine Rolle, da ich ja die Möglichkeit haben muss, die neue Hard- bzw. Software zu testen?!


Wer kennt sich mit der aktuellen Rechtslage aus und kann mehr dazu sagen? Ich bin gespannt auf eure Antworten.

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derflip
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Re: Aktuelle Rechtslage zum Thema WIDERRUF / WIDERRUFSFRIST

Da gibt es einfach zu viele verschiedene Ansichten unter den Juristen.

Eine Rechtsberatung oder allgemeine Aussage dazu wird es hier nicht geben(können). Man sollte nicht vergessen das letztlich im Rechtsstreit ein Richter oder eine Richterin das letzte Wort hat.

lheibel
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Re: Aktuelle Rechtslage zum Thema WIDERRUF / WIDERRUFSFRIST

Hallo Flip. Eine Rechtsberatung will ich garnicht, nur mal explizit darüber diskutieren. Allerdings kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass es hierzu keine klare Gesetzgebung gibt - in einem Land wie Deutschland.

Jonnycash
Regie
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Re: Aktuelle Rechtslage zum Thema WIDERRUF / WIDERRUFSFRIST

Eine nicht unterschiedlich interpretierbare Rechtslage gibt es so gut wie nirgends......auch hier nicht. Das würde ja Millionen Juristen arbeitslos machen

derflip
Maskenbildner
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Re: Aktuelle Rechtslage zum Thema WIDERRUF / WIDERRUFSFRIST

Zwei Ansichten dazu:

- Sky sagt das die Widerrufsfrist mit dem Abschluss online oder per Telefon beginnt, weil die Ausführung der Leistung mit der Bereitstellung der Zugangsdaten zu SkyGo startet

- Ein anderer Standpunkt sagt das die Widerrufsfrist beginnt sobald dem Kunden die Unterlagen incl. Belehrung über die Widerrufsfrist in schriftlicher Form vorliegen

Wer hat wohl den korrekten Standpunkt?

lheibel
Geräuschemacher
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Re: Aktuelle Rechtslage zum Thema WIDERRUF / WIDERRUFSFRIST

Da geb ich dir recht, war etwas ungünstig formuliert - bei den Juristen 'kommt es ja natürlich immer darauf an..' Aber die Bedingungen für einen Widerruf werden ja sicher geregelt sein für einen so generellen Fall.

mamodrs
Kostümbildner
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Re: Aktuelle Rechtslage zum Thema WIDERRUF / WIDERRUFSFRIST

Das steht im Gesetz:

"Die Widerrufsfrist beginnt nicht, bevor der Unternehmer den Verbraucher entsprechend den Anforderungen des Artikels 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 oder des Artikels 246b § 2 Absatz 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche unterrichtet hat. 2Das Widerrufsrecht erlischt spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach dem in Absatz 2 oder § 355 Absatz 2 Satz 2 genannten Zeitpunkt. 3Satz 2 ist auf Verträge über Finanzdienstleistungen nicht anwendbar."

Und das bezüglich der anderen Auffassung:

 

"Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen auch dann, wenn der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert. 2Bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag muss die Zustimmung des Verbrauchers auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt werden. 3Bei einem Vertrag über die Erbringung von Finanzdienstleistungen erlischt das Widerrufsrecht abweichend von Satz 1, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausübt.

(5) Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten auch dann, wenn der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat, nachdem der Verbraucher

1.  ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und

  2.  seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags sein Widerrufsrecht verliert."

Möge sich dazu jeder seine eigene Meinung bilden. Ich habe meine.

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