-
-
Re: Sky Pro Receiver Strafgebühr
kleines23 26.11.2017 17:21 (als Antwort auf: jimgordon)Aber wer ist denn dann Eigentümer des Receivers wenn Strafgebühr bezahlt wurde, kannst Du mir wohl auch nicht sagen.
-
Re: Sky Pro Receiver Strafgebühr
jimgordon 26.11.2017 17:23 (als Antwort auf: kleines23)die Frage war doch, om an einen Eigentumsnachweis bekommt, oder?
-
Re: Sky Pro Receiver Strafgebühr
rattelsnake 26.11.2017 17:35 (als Antwort auf: kleines23)na Sky..... die Leihen dir den nur!
und wenn du ihn "kaufst" ist das nicht Eigentum sondern schadensersatz da du dich strafbar machst wenn der Receiver behalten wird.
Nagel mich nicht fest aber Unterschlagung oder sowas ist das dann.....
Den Receiver wirst du behalten dürfen, aber für Sky wird der nicht mehr fuktionieren....
Rein rechtlich ist das Gerät dann "Verloren" oder so und gehört immer noch Sky
-
-
-
Re: Sky Pro Receiver Strafgebühr
daemon1811 26.11.2017 17:32 (als Antwort auf: kleines23)kleines23 schrieb:
Hallo , meine Frage ist ob jemand erfahrung hat , oder besser wie ist die Rechtslage im fall, der Receiver wird nicht nach Vertragsende zurück gesendet und musste eine Strafgebühr an Sky zahlen , bekommt man von Sky einen Eigentumsnachweis , so das er Legal Privat verkauft werden darf.
aber warum willst du den receiver denn verkaufen???
falls du eine strafgebühr bezahlt hast (verlust receiver o.ä,) ,kannst du doch mit SKY versuchen deine Strafgebühr wieder zurück zubekommen und den receiver schicken.
wie schon erwähnt.bleibt der receiver eigentum von SKY.
-
Re: Sky Pro Receiver Strafgebühr
kleines23 26.11.2017 17:48 (als Antwort auf: daemon1811)Ich will doch keinen verkaufen , reine Interesse wie die Rechtslage da ist , weil ich mich frage wo die ganzen Receiver auf ebay und ebay kleinanzeigen her kommen , weil genau ich nicht verstehen kann das sie einer für 100 Euro verkauft und später eine Strafgebühr zahlen müssen. Meist sind es ja nagelneue Receiver die sie warscheinlich zur Zweitkarte bekommen haben , aber zu jedem Receiver gehört auch ein Vertrag und irgendwann will Sky den Receiver zurück haben.Bei kleinanzeigen werden unter anderem manchmal sogar die Seriennummer mit angegeben , und selbst Sky unternimmt da nichts.Es schrieb jemand das er die Strafgebühr bezahlt hat und es jetzt sein Eigentum ist , was ich nicht ganz glaube , darum meine Frage. Eventuell kann ja mal ein Mod . die Rechtslage erklären.
-
Re: Sky Pro Receiver Strafgebühr
sur 26.11.2017 17:53 (als Antwort auf: kleines23)Meine Vermutung sind einerseits Einbrüche und andererseits wohl auch innerhalb der Lieferkette"abgezweigte" Exemplare.
-
Re: Sky Pro Receiver Strafgebühr
daemon1811 26.11.2017 18:05 (als Antwort auf: kleines23)kleines23 schrieb:
Ich will doch keinen verkaufen , reine Interesse wie die Rechtslage da ist , weil ich mich frage wo die ganzen Receiver auf ebay und ebay kleinanzeigen her kommen , weil genau ich nicht verstehen kann das sie einer für 100 Euro verkauft und später eine Strafgebühr zahlen müssen. Meist sind es ja nagelneue Receiver die sie warscheinlich zur Zweitkarte bekommen haben , aber zu jedem Receiver gehört auch ein Vertrag und irgendwann will Sky den Receiver zurück haben.Bei kleinanzeigen werden unter anderem manchmal sogar die Seriennummer mit angegeben , und selbst Sky unternimmt da nichts.Es schrieb jemand das er die Strafgebühr bezahlt hat und es jetzt sein Eigentum ist , was ich nicht ganz glaube , darum meine Frage. Eventuell kann ja mal ein Mod . die Rechtslage erklären.
verstehe.
mod Sebastian hat auch was dazu geschrieben....
es gibt wohl ein paar wenige receiver,die in eigentum übergehen ,wie zb wenn sie beim SKY gewinnspiel gewonnen werden.aber dafür gibt es mit sicherheit auch unterlagen.
was du in ebay oder sonst so siehst,ist meist "heiße" ware. wie du ja selbst geschrieben hast,sehen das einige schwarze schafe falsch,was die strafgebühr / eigentum angeht.
auch wenn du zb die neusten smartphones siehst,die nur die hälfte kosten...immer mit vorsicht zu genießen. klar gibt es immer mal super preise von privat,aber das nur weil es ein "notverkauf" ist ,weil der jenige schnell geld braucht. bleibt aber meist die ausnahme
-
-
-
Re: Sky Pro Receiver Strafgebühr
sur 26.11.2017 17:38 (als Antwort auf: kleines23)Der Receiver geht auch durch Nicht-Rücksendung nicht in dein Eigentum über, sondern gehört immer noch Sky.
Der Betrag, den du zahlst ist lediglich ein Schadenersatz aber KEIN Kaufpreis!
In den AGB steht dazu unter 1.2.4:
"...Kommt der Kunde dieser Verpflichtung (Anm: zur Rücksendung) nicht nach, so ist Sky berechtigt nach eigener Wahl bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe eine nach billigem Ermessen zu bestimmende monatliche Nutzungsentschädigung für den Leih-Receiver/weitere Geräte oder aber nach Fristsetzung zur Rückgabe mit Ablehnungsandrohung eine Schadenersatzsumme entsprechend dem Wert des Leih- Receivers/weiterer Geräte zu fordern...."
Wenn du einem Kumpel dein Auto leihst und er es nicht zurückgibt, würdest du ja auch nicht sagen "OK, dann gehört die Karre jetzt ihm, wenn er mir nur Schadenersatz zahlt."
-
Re: Sky Pro Receiver Strafgebühr
klausi67 26.11.2017 18:05 (als Antwort auf: sur)halte ich für rechtlich nicht haltbar was du erzählst wenn ich ihn bezahlt habe ist er mir. Sky verkauft das an ein Inkasso haben ihre rechte also abgetreten und das Inkasso will auch keinen Receiver sondern nur die Kohle !! sprich bezahlt dann mir !!
-
Re: Sky Pro Receiver Strafgebühr
rattelsnake 26.11.2017 18:08 (als Antwort auf: klausi67)Die Möglichkeit den zu behalten gibt es gar nicht..... Das heißt, bei Sky läuft der dann als Gestohlen oder Verloren. Deshalb will den auch keiner zurück^^
Bedeutet, das Gerät sollte auch nicht mehr bei dir sein da man diese Receiver nicht kaufen kann....... und wenn er es doch ist, grob genommen ist das dann Betrug oder Unterschlagung
-
Re: Sky Pro Receiver Strafgebühr
klausi67 26.11.2017 18:12 (als Antwort auf: rattelsnake)rattelsnake schrieb:
Die Möglichkeit den zu behalten gibt es gar nicht..... Das heißt, bei Sky läuft der dann als Gestohlen oder Verloren. Deshalb will den auch keiner zurück^^
Bedeutet, das Gerät sollte auch nicht mehr bei dir sein da man diese Receiver nicht kaufen kann....... und wenn er es doch ist, grob genommen ist das dann Betrug oder Unterschlagung
Versuche es doch mal mit Lesen Sky weis wo der Receiver ist er wird ja bezahlt!! Und wenn ich Ihn bezahlt habe ist er mir wenn es so laufen würde wie du meinst müsste sky eine z.b. Monatliche Gebühr nehmen solange bis er zurück geschickt wird! Zahle ich Sky aber einen einmaligen Ausgleich für den Receiver ist er Eigentum!!!
-
Re: Sky Pro Receiver Strafgebühr
rattelsnake 26.11.2017 18:15 (als Antwort auf: klausi67)Nein ist es nicht.
Lediglich ein Kostenausgleich wenn du es so willst denn das man für die Service&Gerätepauschale keinen Receiver in der Qualität und den Leistungen bekommt ist denke ich klar.
Sky will hier einfach nicht auf Geräteproduktionskosten sitzen bleiben und fordert dafür eine Ersatzzahlung..... nix Eigentum, Schadensersatz....
Fande den vergelich mit dem geliehenen Auto eigentlich ganz gut im oberen Teil
-
Re: Sky Pro Receiver Strafgebühr
klausi67 26.11.2017 18:28 (als Antwort auf: rattelsnake)rattelsnake schrieb:
Nein ist es nicht.
Lediglich ein Kostenausgleich wenn du es so willst denn das man für die Service&Gerätepauschale keinen Receiver in der Qualität und den Leistungen bekommt ist denke ich klar.
Naja ich glaube die Gebühr liegt bei über 200€ da bekommst man schon bessere Receiver für und auch nicht gebraucht!! Und trotz allem wenn ich mir dein Auto leihe und es nicht zurück gebe und du mich deshalb verklagst auf z.b. 20.000€ dann ist der Rest MIR ansonsten würdest du ihn zurück bekommen und nur einen Finanziellen Ausgleich bekommen. Aber falls sky das genauso sieht wird es demnächst witzig wenn alle ihren vor 2-8 Jahren ausgezahlten Receiver zurück senden und ihre schon gezahlte Kohle wieder haben wollen... Da kann SKY eine komplette Abteilung für aufmachen. Und noch witziger wie könne sie etwas zurück nehmen wo das Recht auf ein Inkasso unternehmen über gegangen ist???
-
Re: Sky Pro Receiver Strafgebühr
berlin69er 26.11.2017 18:44 (als Antwort auf: klausi67)Schwierig deine Posts heute zu entziffern...
Die Frage war doch nach der rechtlichen Situation und die ist eindeutig: trotz Strafe findet in keinem Fall ein Eigentumswechsel statt. Wie Sky das mit dem Inkasso regelt, ist alleine das Problem von Sky. Die Box gehört darum immer noch nicht dem Ex-Kunden oder Dieb.
Wahrscheinlich ist Sky der Aufwand einfach zu groß, die bei eBay und Co angebotenen Boxen einzufordern. Rein rechtlich gesehen könnten sie das sogar. Wird sich sicher einfach in der Gesamtheit trotzdem rechnen.
-
Re: Sky Pro Receiver Strafgebühr
klausi67 26.11.2017 19:48 (als Antwort auf: berlin69er)berlin69er schrieb:
Schwierig deine Posts heute zu entziffern...
Die Frage war doch nach der rechtlichen Situation und die ist eindeutig: trotz Strafe findet in keinem Fall ein Eigentumswechsel statt. Wie Sky das mit dem Inkasso regelt, ist alleine das Problem von Sky. Die Box gehört darum immer noch nicht dem Ex-Kunden oder Dieb.
Wahrscheinlich ist Sky der Aufwand einfach zu groß, die bei eBay und Co angebotenen Boxen einzufordern. Rein rechtlich gesehen könnten sie das sogar. Wird sich sicher einfach in der Gesamtheit trotzdem rechnen.
Erzählen tun das hier einige jetzt möchte ich nur gerne mal wissen wo das rechtlich festgelegt ist??? Ich glaube das nämlich nicht ! Und habe es auch begründet mit der aussage rein rechtlich bla bla bla kann ich nicht viel anfangen sie haben ihre Forderung verkauft!!! Also haben sie keinen Anspruch mehr an den Receiver.
-
Re: Sky Pro Receiver Strafgebühr
berlin69er 26.11.2017 19:50 (als Antwort auf: klausi67)Noch mal: das ändert nichts an dem Eingentumsverhältnis! In keinem Moment geht das Eigentum auf den ehemaligen Kunden oder Dieb oder wie auch immer über!
-
Re: Sky Pro Receiver Strafgebühr
klausi67 26.11.2017 20:17 (als Antwort auf: berlin69er)Doch tut es nämlich rein Rechtlich nach § 929 BGB Ist nämlich mit Zahlung einer Summe X als Strafzahlung der Receiver abgezahlt und übergeben worden. Und damit geht er auch in meinen Besitz über. Die Argumentation mit dem Schadensersatz zieht nicht. Der Geschädigte soll durch den Schadensersatz nämlich nicht besser gestellt werden, als vor Schadenseintritt. Wird nun die Pauschale bezahlt und Sky besteht auf der Rückgabe des Eigentums, wäre Sky aber besser gestellt.
-
Re: Sky Pro Receiver Strafgebühr
berlin69er 26.11.2017 20:22 (als Antwort auf: klausi67)Ob der Paragraph in dem Fall überhaupt zutrifft, wäre zu klären. Und ob Sky die Summe zurück zahlt, wenn es der eigentliche Kunde zurück schickt, wissen wir doch nicht! Auch nicht, ob es eine Vereinbahrung mit dem Inkasso gibt, für diese Fälle.
Wo ist der Nachweis, dass die Box den Eingentümer gewechselt hat?
-
Re: Sky Pro Receiver Strafgebühr
klausi67 26.11.2017 20:35 (als Antwort auf: berlin69er)indem Sky z.b. selber den Receiver nicht mehr haben möchte wie in diesem Fall
Beschwerde: Inkassoforderung wegen nicht zurückgesandtem Receiver (vergessen)
Ich habe dem Mitarbeiter am Telefon erklärt, dass ich den Receiver zurückschicken werde und dass ich es wirklich nur vergessen habe (bin halt nur ein Mensch), dieser erklärte mir, dass es jetzt zu spät ist und ich mit dem Inkassounternehmen reden müsste. Dies habe ich dann auch getan.
-
Re: Sky Pro Receiver Strafgebühr
dubby 26.11.2017 20:40 (als Antwort auf: klausi67)Ich verstehe die Diskussion nicht ganz. Du schließt mit Sky einen Abonenntenvertrag, diesen akzeptierst du und da ist alles festgehalten. Wie meinst du jetzt, kannst jemand sich über diesen Vertrag hinweg setzen? Wäre dieser Absatz rechtswiderig wäre der schon lange nicht mehr vorhanden. Aber es gibt hier ja genug Kunden, welche immer mit einem Anwalt drohen, vielleicht prüft das mal jemand? Ich bin jedenfalls der Meinung, der Vertrag ist gültig, das Eigentum ist und bleibt bei Sky und nicht beim Kunden. Wenn man als Abonemment seinen Pflichten nicht nachkommt, muss man mit einer Strafzahlung rechnen das heißt aber eben noch lange nicht, das man dann von dieser Pflicht ausgenommen ist. Der Vertrag ist ja weiter gültig.
-
Re: Sky Pro Receiver Strafgebühr
klausi67 26.11.2017 20:46 (als Antwort auf: dubby)Ich verstehe dich gerade nicht. Ich habe keinen Vertrag bei Sky (mehr) also betrifft mich das eigentlich gar nicht aber diese Verallgemeinerungen Sky hat Recht AGB`s , Kartellamt ist schuld usw. gehen mir gegen den Strich!! Wo ist die rechtliche Grundlage für den Vorgang!! um mehr gehts hier nicht...
-
-
-
-
Re: Sky Pro Receiver Strafgebühr
daemon1811 26.11.2017 20:48 (als Antwort auf: klausi67)klausi67 schrieb:
Doch tut es nämlich rein Rechtlich nach § 929 BGB Ist nämlich mit Zahlung einer Summe X als Strafzahlung der Receiver abgezahlt und übergeben worden. Und damit geht er auch in meinen Besitz über. Die Argumentation mit dem Schadensersatz zieht nicht. Der Geschädigte soll durch den Schadensersatz nämlich nicht besser gestellt werden, als vor Schadenseintritt. Wird nun die Pauschale bezahlt und Sky besteht auf der Rückgabe des Eigentums, wäre Sky aber besser gestellt.
klausi,
ich glaube du bringst da einiges durcheinander....denn der § 929 sagt etwas über "Einigung und Übergabe" aus
und der receiver ist und bleibt eigentum von SKY.
hat der kunde sein Abo beendet ist er verpflichtet die Hardware (ist nur geliehen) wieder zurück zusenden.hat der kunde den receiver entsorgt oder sendet den nicht zurück ,erhebt SKY eine Schadenszahlung. und somit wird der receiver abgeschrieben und zählt als defekt.
verkaufst du diesen nun ,ohne dich mit SKY geeinigt zuhaben ,machst du dich rein rechtlich strafbar
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 929 Einigung und ÜbergabeZur Übertragung des Eigentums an einer beweglichen Sache ist erforderlich, dass der Eigentümer die Sache dem Erwerber übergibt und beide darüber einig sind, dass das Eigentum übergehen soll. Ist der Erwerber im Besitz der Sache, so genügt die Einigung über den Übergang des Eigentums.-
Re: Sky Pro Receiver Strafgebühr
klausi67 26.11.2017 20:53 (als Antwort auf: daemon1811)weiter lesen Sky wollte diesen Receiver garnicht wieder haben!!! und hat die Schuld verkauft!!! Gibt also eine einigung sie wollen ihn nicht sondern geld! (ist ja auch logisch eine smartkarte kostet ca. 30 Cent und der Receiver ca. 45€ ) wenn ich dann eine gute Summe verdiene passt das ja auch...
-
Re: Sky Pro Receiver Strafgebühr
daemon1811 26.11.2017 21:01 (als Antwort auf: klausi67)na dann kann man sich doch eine bestätigung geben lassen,daß der receiver eigentum des kunden ist
-
Re: Sky Pro Receiver Strafgebühr
berlin69er 26.11.2017 21:30 (als Antwort auf: klausi67)klausi67 schrieb:
eine smartkarte kostet ca. 30 Cent und der Receiver ca. 45€
Das weißt du woher? Schon mal darüber nachgedacht, dass jede verlorengegangene Smartcard vielleicht auch eine Zahlung an den Verschlüsselungsanbieter nach sich zieht?
-
Re: Sky Pro Receiver Strafgebühr
dubby 26.11.2017 21:33 (als Antwort auf: klausi67)Du hast doch aber damals eingestimmt, das der Reciever notfalls mit Schadensersatz berechnet wird. Es wird aber nirgendwo geschrieben, dass dieser in dein Eigentum über geht. Wie viele es dir hier schon mitgeteilt haben, kann ich dir hier auch nur sagen, das dieser Receiver nicht dein Eigentum ist. Selbst dann nicht, wenn es ans Inkassobüro geht. Insofern du das Schriftlich von Sky hast bzw. vom Inkassobüro, dann kannst du dir da erst sich er sein. Du hast die AGBs damals akzeptiert. Der Receiver ist Eigentum von Sky, esseiden man reicht es dir schriftlich anders ein. Solange darfst du ihn rein theorethisch nicht verkaufen, verschenken etc. Aber ich merke, du weißt es sowieso besser als alle anderen.
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
Re: Sky Pro Receiver Strafgebühr
Sebastian B. 26.11.2017 17:54 (als Antwort auf: kleines23)Hi kleines23,
wie sur schon geschrieben hat, geht der Receiver nicht in dein Eigentum über und muss zurück an Sky geschickt werden. Alle Infos dazu findest du unter: http://bit.ly/2hCMe5y
Liebe Grüße,
Sebastian