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Re: Und jetzt Steß mit dem Vermieter
herbi100 17.06.2016 00:18 (als Antwort auf: jogi_icke)Evtl. Versandkosten, fürs hin und her schicken
Tauschen ist möglich, denke ich, ist ja beim Umzug auch machbar.
Morgen wird sich ein Moderator melden und es Dir erklären.
Hast die Satschüssel hingeschraubt ohne zu fragen, oder?
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Re: Und jetzt Steß mit dem Vermieter
jogi_icke 17.06.2016 00:32 (als Antwort auf: herbi100)Nein, war mit dem alten Eigentümer und Vermieter abgesprochen aber leider nix schriftliches. Wer geht davon aus das ein Mietshaus mit 16 Wohnungen und 2 Läden so einfach verkauft wird.
Der neue sagt ich bin deutscher und brauche das nicht da es digitales Kabelfernsehen gibt.
Und das darf er. Leider
Gruß Jürgen
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Re: Und jetzt Steß mit dem Vermieter
durchblick 17.06.2016 09:12 (als Antwort auf: jogi_icke)jogi_icke schrieb:
Nein, war mit dem alten Eigentümer und Vermieter abgesprochen aber leider nix schriftliches. Wer geht davon aus das ein Mietshaus mit 16 Wohnungen und 2 Läden so einfach verkauft wird. ...
Bei einem Verkauf tritt der Käufer (neuer Vermieter) in die Mietverträge des Verkäufer (alter Vermieter) ein. Schau mal in deinen Mietvertrag was dazu steht.
jogi_icke schrieb:
... Der neue sagt ich bin deutscher und brauche das nicht da es digitales Kabelfernsehen gibt.
Und das darf er. Leider ...
Warum darf er das? Steht etwas im Mietvertrag? Die Begründung "ich bin deutscher" ist Schwachsinn und bestimmt nicht im Mietvertrag vereinbart.
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Re: Und jetzt Steß mit dem Vermieter
guenter24 17.06.2016 14:44 (als Antwort auf: jogi_icke)Da würde ich erst mal mit einer rechtskundigen Stelle Kontakt aufnehmen, Mieterschutzverein, Fach-Rechtsanwalt für Mietrecht...
Schließlich gibt es ja sowas wie Bestandsschutz.
Wenn nichts schriftliches vorliegt, heißt das ja auch, dass der neue Eigentümer ebenso nichts schriftliches dazu hat.
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Re: Und jetzt Steß mit dem Vermieter
inaktiv274 17.06.2016 00:57 (als Antwort auf: jogi_icke)Außerordentlich kündigen kannst du nicht, für dein Missverständnis mit der Schüssel kann Sky schließlich nichts und du hast ja auch die Möglichkeit, auf Kabel umzusteigen. Der Wechsel von Sat auf Kabel ist bei Sky auch problemlos möglich, den Tausch der Receiver und Smartcard kannst du sicher mit einer/m Mod machen, die melden sich ab 7 Uhr hier. Die können dir dann auch mitteilen, ob und in welchem Umfang dir beim Wechsel Kosten in Rechnung gestellt werden.
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Re: Und jetzt Steß mit dem Vermieter
onzlaught 17.06.2016 07:23 (als Antwort auf: jogi_icke)Vom Rechtlichen her:
Schüsseln kann man nicht pauschal verbieten, nur weil es Schüsseln sind.
Optische Beeinträchtigungen aber kann er untersagen.
Südbalkon?
Googel mal "Selfsat"
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Re: Und jetzt Steß mit dem Vermieter
kay04 17.06.2016 07:43 (als Antwort auf: jogi_icke)Da sind viele Fragen, zuerst überlege dir, ob zukünftig die Satanlage behalten willst. So einfach kann er den Abbau nicht fordern. Es gibt sowas wie geübte Praxis, sprich weil die Anlage lange da ist, kann die bleiben.
EIn Wechsel von Sat auf Kabel ist möglich.
Ob du ein Recht auf außerordentliche Kündigung hast, kann nicht pauschal beantwortet werden. Das hängt von deinen Paketen und vom Umfang der Einspeisung hab. Grob, du hast das Sky Weltpaket und Sender wie Fox HD gibt es nicht via Sky, aber via Kabelanbieter, dürfte es gut aussehen. Hast du aber Sky Bundesliga, bleibt ja die Möglichkeit Bundesliga zu schauen. Du müsstest darlegen können, das du den Vertrag nicht abgeschlossen hättest, wenn du gewusst hättest, das du Kabel nutzen musst. Und da muss es schon grobe Auswirkungen haben.
ZUsätzlich ist es dir sicher auch zu zumuten, das du die Frage der Schüssel rechtlich klären musst.
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Re: Und jetzt Steß mit dem Vermieter
herbst 17.06.2016 07:46 (als Antwort auf: jogi_icke)jogi_icke schrieb:
Würden dort Kosten enstehen, außer das hin und her schicken?
19,90€ Tauschgebühr
Welchen Kabelnetzanbieter hast du?
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Re: Und jetzt Steß mit dem Vermieter
quetschung 17.06.2016 07:44 (als Antwort auf: jogi_icke)Balkon nach Süden, wenn die FLäche im Mietpreis enthalten ist ,kannste da hinstellen, was du willst ,auch eine Satschüssel.
Fassade, Tabu.
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Re: Und jetzt Steß mit dem Vermieter
kay04 17.06.2016 07:59 (als Antwort auf: quetschung)Wenn die Schüssel da war, kann auch ein neuer Eigentümer nicht einfach den Abbau anordnen. Auch wenn es nichts schriftliches gibt. Sowas nennt sich Besitzstandswahrung
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Re: Und jetzt Steß mit dem Vermieter
durchblick 17.06.2016 08:38 (als Antwort auf: kay04)kay04 schrieb:
... Sowas nennt sich Besitzstandswahrung
Wenn der TH schon vorher gegen den Mietvertrag verstoßen hat, dürfte dieser die Sat-Anlage niemals installieren. Dann gibt es keinen Besitzstand.
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Re: Und jetzt Steß mit dem Vermieter
kay04 17.06.2016 10:54 (als Antwort auf: durchblick)SElbst dann, aber das geht hier zu weit.
SElbst wenn der alte Eigentümer es pber Jahre nur geduldet hat, darf der neue es nucht einfach ändern. Sowas ist gelebte Praxis und man kann darauf vertrauen, das es nicht geändert wird.
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Re: Und jetzt Steß mit dem Vermieter
ibemoserer 17.06.2016 12:19 (als Antwort auf: durchblick)durchblick schrieb:
kay04 schrieb:
... Sowas nennt sich Besitzstandswahrung
Wenn der TH schon vorher gegen den Mietvertrag verstoßen hat, dürfte dieser die Sat-Anlage niemals installieren. Dann gibt es keinen Besitzstand.
Der User hat doch geschrieben das die Installation der Sat SChüssel mit seinem alten Vermieter abgesprochen war.
Wo ist dann da ein Verstoss gegen den Mietvertrag?
Dein Nickname ist bei dir aber nicht Programm
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Re: Und jetzt Steß mit dem Vermieter
durchblick 17.06.2016 18:28 (als Antwort auf: ibemoserer)Ibe Moserer schrieb:
Wo ist dann da ein Verstoss gegen den Mietvertrag? ...
Wenn im Mietvertrag z.B. das Anbringen einer Sat-Anlage an der Häuserfassade verboten ist.
Ibe Moserer schrieb:
Der User hat doch geschrieben das die Installation der Sat SChüssel mit seinem alten Vermieter abgesprochen war. ...
Wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde nennt man diese Absprache "Duldung". Was der alte Vermieter geduldet hat, muss nicht für den neuen Vermieter gelten.
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Re: Und jetzt Steß mit dem Vermieter
durchblick 17.06.2016 08:31 (als Antwort auf: jogi_icke)jogi_icke schrieb:
... kam jetzt auch noch mein Vermieter und sagte ich muss die SAT Anlage abbauen.
Bist du der einzige in dem Haus mit Sat-Empfang? Hast du das Entfernen schriftlich vom Vermieter bekommen ggf mit Termin? Was steht dazu im Mietvertrag? Du siehst Fragen über Fragen.
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Re: Und jetzt Steß mit dem Vermieter
ibemoserer 17.06.2016 08:36 (als Antwort auf: jogi_icke)Ich würde wenn möglich den Vorvermieter bitten es dir schriftlich zu geben das er dir damals die Installation erlaubt hat.
Damit hättest du gute Chancen deine Schüssel behalten zu können.
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Re: Und jetzt Steß mit dem Vermieter
tessos 17.06.2016 09:25 (als Antwort auf: ibemoserer)na ja, wer will schon den neuen Vermieter gleich am Anfang verärgern?
Da würd ich auch lieber einen Receivertausch anstreben oder schauen dass ich die Schüssel auf den Balkon stellen kann.
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Re: Und jetzt Steß mit dem Vermieter
andy1000 29.06.2016 13:00 (als Antwort auf: tessos)Vielleicht lässt sich auch eine Satelliten Antenne von der Firma Selfsat montieren ( Flachantenne ) sind unauffälliger.
Bei meinen Schwiegereltern habe ich sogar so eine Antenne hinter dem Fenster montiert und geht sogar bei heruntergelassenen Rollladen. Die haben leider keinen Balkon aber Fenster zur Südseite und die Antenne ist fast gerade dahinter eine Seite der Antenne ist so ca. 8 cm vom Fenster die gegenüberliegende Seite ist direkt dran.
Sie haben auch kein Bleihaltiges Fensterglas sonst würde es nicht funktionieren.
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Flachantenne.JPG 76.9 K
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Satelitenantenne Selfsat.JPG 111.6 K
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Re: Und jetzt Steß mit dem Vermieter
herbi100 17.06.2016 10:22 (als Antwort auf: tessos)Ich denke auch, das man nicht gleich mit einem Anwalt kommen sollte.
Faustregel ist doch man darf ohne Genehmigung des Vermieters nicht an dessen Eigentum schrauben oder befestigen.
(Schüssel an der Wand oder am Balkon)
Ausnahme ist soweit ich weis Ausländische Mitbürger damit sie über die Schüssel TV-Sender ihres Heimatlandes empfangen können, das hat der Vermieter wahrscheinlich mit "sie sind doch Deutsch" gemeint.
Bist Du der einzige der eine Schüssel mondiert hat? Sonst könntest Du Dich mit anderen im Haus etwas absprechen.
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Re: Und jetzt Steß mit dem Vermieter
onzlaught 17.06.2016 13:19 (als Antwort auf: herbi100)herbi100 schrieb:
...
Ausnahme ist soweit ich weis Ausländische Mitbürger damit sie über die Schüssel TV-Sender ihres Heimatlandes empfangen können, das hat der Vermieter wahrscheinlich mit "sie sind doch Deutsch" gemeint.
...In Satfachforen liest man auch häufig davon, das es von Vorteil ist zufälligerweise
Anhänger einer Religion zu sein, die zwar über Satellit Ihre Botschaft verbreitet,
aber dummerweise nicht über das verfügbare Kabelnetz.
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Re: Und jetzt Steß mit dem Vermieter
Mia S. 17.06.2016 10:19 (als Antwort auf: jogi_icke)Hallo jogi_icke,
leider kenne ich mich nicht mit Wohnrecht aus, jedoch kann ich Dir bei allem Anderen helfen.
Eine Sonderkündigung ist nicht möglich, da ein Wechsel auf Kabel laut Deiner Aussage möglich ist. Der Tausch kostet einmalig 19,90 Euro, wie herbst bereits schrieb. Dafür erhältst Du Geräte, welche mit Kabelempfang kompatibel sind.
Wenn ich die Vorgänge für Dich anstoßen soll, schreibe mir Deine Kundennummer in einer privaten Nachricht.
Anleitung für private Nachrichten/Direktnachrichten in unserer Sky Community
Viele Grüße,
Mia
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Re: Und jetzt Steß mit dem Vermieter
kay04 17.06.2016 13:30 (als Antwort auf: Mia S.)Das mit keinem Recht auf ausserordentliche Kündigung kannst du so pauschal nicht ausschließen.
Es hängt immer vom Paket des Kunden ab und was eingespeist wird.
Hat der Kunde sky welt wg. Fox HD und den dort laufenden Serien und der Sender wird nicht eingespeist, hat der Kunde sehr gute Chancen.
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Re: Und jetzt Steß mit dem Vermieter
cogan 17.06.2016 13:49 (als Antwort auf: kay04)Sky schließt Sonderkündigung immer aus
ist ein purer Reflex
da kannst Du auf eine Südseeinsel ziehen, dann heißt es wahrscheinlich Du kannst Dir ja schnell 10.000 km Seekabel legen lassen
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Re: Und jetzt Steß mit dem Vermieter
inaktiv274 17.06.2016 13:55 (als Antwort auf: cogan)cogan schrieb:
da kannst Du auf eine Südseeinsel ziehen, dann heißt es wahrscheinlich Du kannst Dir ja schnell 10.000 km Seekabel legen lassen
Das macht der Vor-Ort-Service, der sky-like mit der Titanic anreist
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Re: Und jetzt Steß mit dem Vermieter
herbst 17.06.2016 14:01 (als Antwort auf: inaktiv274)alexwabg schrieb:
cogan schrieb:
da kannst Du auf eine Südseeinsel ziehen, dann heißt es wahrscheinlich Du kannst Dir ja schnell 10.000 km Seekabel legen lassen
Das macht der Vor-Ort-Service, der sky-like mit der Titanic anreist
Material und zusätzliche Arbeitszeit sind in den 39,90€ NICHT enthalten! *erklär*
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Re: Und jetzt Steß mit dem Vermieter
guenter24 17.06.2016 14:49 (als Antwort auf: cogan)Es gibt aber sehr wenige Südseeinseln die zu Deutschland gehören...
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Re: Und jetzt Steß mit dem Vermieter
snowbird 17.06.2016 15:19 (als Antwort auf: jogi_icke)Diese runden hässlichen und viel zu großen Satschüsseln kannste vergessen, da spielt kein Vermieter mit.Gegen eine kleine Flachantenne kann der Vermieter aber nichts machen.Da gab es vor Jahren mal von Galaxis eine nur 40x40 cm kleine Flachantenne sogar mit HD Empfang.Musste mal nach googeln.
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Re: Und jetzt Steß mit dem Vermieter
ibemoserer 17.06.2016 16:31 (als Antwort auf: snowbird)snowbird schrieb:
Diese runden hässlichen und viel zu großen Satschüsseln kannste vergessen, da spielt kein Vermieter mit.
Etwas übertrieben das da kein Vermieter mitspielt. Ich wette das es Millionen von runden Schüsseln von Mietern an Häusern gibt
Gegen eine kleine Flachantenne kann der Vermieter aber nichts machen.
Gegen eine Schüssel auf dem Balkon kann der Vermieter nichts machen, aber auch eine kleine Flachantenne an der Hauswand kann er verbieten.
Vorm schreiben sollte man sich doch richtig informieren:
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Re: Und jetzt Steß mit dem Vermieter
snowbird 17.06.2016 18:09 (als Antwort auf: ibemoserer)jo Ibne labber mal weida
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Re: Und jetzt Steß mit dem Vermieter
jogi_icke 17.06.2016 20:05 (als Antwort auf: snowbird)Hallo Leute,
es sollte hier keine Grundsatzdiskussion stattfinden ob er es darf oder nicht. Leider darf er seit neustem auch bei Ausländischen Mitbürgern Da er alles erfüllt was im GG steht.
Das Haus darf weder über eine gemeinschaftliche Satellitenschüssel noch über einen Breitbandkabelanschluß verfügen. Ist das Haus verkabelt, kann der Vermieter eine einzelne Parabolantenne verbieten, selbst wenn hierdurch auf einzelne Programme verzichtet werden muß. Ausnahme: Der Mieter weist nach, daß er ein besonderes Interesse am Empfang dieser zusätzlichen Programme hat, die über Kabel nicht zu empfangen sind, zum Beispiel Heimatsender ausländischer Mieter.Sie auch hier
BGH: Satellitenschüssel darf nicht einfach montiert werden › GeVestor
Und er bietet einen Digitale Breitbandkabelanschluß. Ich habe damals jeden SCh..... Schriftlich gemacht aber an die doofe SAT Anlage nicht gedacht.
Die wichitgste Frage für mich ist aber die das ich mit einem SkyWelt + HD Voll Abo dann nicht mehr meine wichtigsten Sender in HD schauen kann da diese vom Kabelnetz Betreiber eingespeist werden und somit zusätzliche Kosten verursachen würden.
Denn nochmal 13,00 oben drauf wäre dann wohl doch zuviel. Vielleicht gibt es ja dafür eine Lösung von Sky
Also jetzt nicht wieder mit der Satanlage anfangen das müssen andere Leute klären.
Gruß Jürgen
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Re: Und jetzt Steß mit dem Vermieter
kay04 17.06.2016 20:56 (als Antwort auf: jogi_icke)Les den Paragraphen 313 BGB, da steht alles drin.
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Re: Und jetzt Steß mit dem Vermieter
cogan 17.06.2016 21:04 (als Antwort auf: jogi_icke)von Sky Seite hast Du da nichts zu erwarten
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Re: Und jetzt Steß mit dem Vermieter
guenter24 17.06.2016 22:01 (als Antwort auf: cogan)Auf welcher Grundlage sollte man da auch was erwarten können?
Für ein Antennenverbot kann Sky ja nun wirklich nichts dafür...
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Re: Und jetzt Steß mit dem Vermieter
kay04 17.06.2016 22:31 (als Antwort auf: guenter24)DArum geht es nicht, ob sjy was dafür kann. Es geht darum, das ein Satkunde mehr Sender empfängt. Der Kunde schluesst den Vertrag. Nun ist Sat nicht mehr möglich und es ist nicht die Schuld des Kunden, das sky ins Kabelnetz weniger einspeist, sondern es ist eine Unternehmensentscheidung.
DEr Rest ist die Frage der gebuchten Pakete.
Ein Richter wird fragen, wo der Nachteil liegt.
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Re: Und jetzt Steß mit dem Vermieter
guenter24 17.06.2016 23:03 (als Antwort auf: kay04)Und wie lange ist das schon so?
Und bis heute hat noch kein Richter danach gefragt.
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Re: Und jetzt Steß mit dem Vermieter
kay04 17.06.2016 23:16 (als Antwort auf: guenter24)schon immer, wenn es um den 313 BGB geht. Der skykunde muss dalegen, worin sein Nachteil liegt und warum es nicht zu einem Vertragsabschluß gekommen wäre, wenn die Veränderungen vorher bekannt wären.
ABer das entscheidet kein CCA, sondern die Rechtsabteilung nach anwaltlichen Schreiben, bzw. im Zweifel eben der Richter.
DAher ust es ja erforderlich sein Skyabo zu nehmen und genau sagen, darum will ich nicht.
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Re: Und jetzt Steß mit dem Vermieter
guenter24 17.06.2016 23:37 (als Antwort auf: kay04)Ich kopiere meinen letzten Satz im vornagegangenen Beitrag:
Und bis heute hat noch kein Richter danach gefragt.
Soll heißen: wo kein Kläger, ist kein Richter...
Anzumerken ist auch noch, dass Sky ja kein Verschulden trifft, wenn ein Kunde umzieht oder Antennenverbot bekommt.
Die Frage wird also sein, wer hat die Ursache für den Wechsel der Empfangsart gesetzt und nicht ob es Unterschiede
bzgl der Programme bei der Empfangsart gibt!
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Re: Und jetzt Steß mit dem Vermieter
kay04 18.06.2016 07:42 (als Antwort auf: guenter24)Die frage ist, ob sky noch die vertragluche Leidtung wie bei Vertragsabschluß erbringt. Bei DSL-Verträgen ist es geklärt, weniger Bandbreite rechtfertigt ausserordentliche Kündigung.
DAs trifft auch sky auch zu. Frage ist daher, wie sich das auswirkt. Bei sky welt ist der wegfall vin dn Sendern sky welt extra und der wegfall vieler HD Sender sicher gravierend.
ISt aber z.B. Bundesliga dabei, bleibt der wesentliche Vertragsbestandteil erhalten, nämlich Buli sehen erhalten.
Ansonsten ist es dich einfach, der Kunde kann jederzeit aus wichtigen Grund kündigen. Diese Kündigung ist auch gültig. Nur kann sky Schadenersatz geltend machen.
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Re: Und jetzt Steß mit dem Vermieter
cogan 18.06.2016 01:28 (als Antwort auf: guenter24)das war auch kein Vorwurf Richtung Sky
sondern ganz einfach eine Feststellung
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